Guten Tag,
Die Gemeindeverwaltung hat gegen meinen Nachbarn ein Verbot ausgesprochen.Er darf in seinem Hof keine Sägearbeiten mehr durchführen .Die erlaubte Dezibel hatte er weit überschritten .Bis 90 dezibel.
Er sägt aber munter weiter .
Nun war gestern ein Mitarbeiter der Gemeinde in anderer Angelegenheit vor Ort .Ich forderte den Mitarbeiter auf tätig zu werden und das Sägen zu
unterbinden.Dies tat er nicht „Er wüßte nicht wie er die Verbotsanordnung durchsetzen kann“
Was kann ich tun ?
MfG Dank für Ihre Mühe
Ein sehr heikles Problem. Nun, eigentlich ganz einfach:
Die Störung wäre ganz einfach zu beseitigen, in dem der
s.g. Zustandsstörer beseitigt wird - in dem Fall die
Säge. Die Gemeinde als Ortspolizeibehörde könnte
androhen, dass beispielsweise zunächst ein Ordnungsgeld
verhängt wird (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bzw.
des s.g. „geringsten Eingriffs“) oder aber die
Beschlagnahmung der Säge gleich androht, wenn das
Ordnungsgeld keinen Erfolg verspricht. Andere
Möglichkeit wäre Beugehaft als weiteres Zwangsmittel.
Viel Erfolg!
Guten Tag,
Die Gemeindeverwaltung hat gegen meinen Nachbarn ein
Verbot
ausgesprochen.Er darf in seinem Hof keine Sägearbeiten
mehr
durchführen .Die erlaubte Dezibel hatte er weit
überschritten
.Bis 90 dezibel.
Er sägt aber munter weiter .
Nun war gestern ein Mitarbeiter der Gemeinde in
anderer
Angelegenheit vor Ort .Ich forderte den Mitarbeiter
auf tätig
zu werden und das Sägen zu
unterbinden.Dies tat er nicht "Er wüßte nicht wie er
die
Verbotsanordnung durchsetzen kann"
Was kann ich tun ?
MfG Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrter Herr Wolf,
wie Sie wissen, ist hier keine Rechtsberatung erlaubt. Deshalb kommt hier nur ein kleiner Überblick.
Bei solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es immer wieder zwei Probleme, weil es zwei Rechtswege bzw. Rechtszweige gibt.
Auf der einen Seite kann die Gemeindeverwaltung ein Verbot aussprechen. Dieses Verbot zählt zum Verwaltungsrecht oder öffentlichen Recht. Noch genauer zählt ein solches Verbot zum Polizei- und Ordnungsrecht oder zum Bauordnungs- und Nachbarschaftsrecht. Diese Rechtsgebiete sind allesamt landesrechtlich geregelt also von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es gibt allerdings Gemeinsamkeiten. Wesentlich ist, dass eine Behörde, die ein Verbot ausspricht, dieses auch durchsetzen kann. Die Art der Durchsetzung richtet sich danach, auf welche Norm sich das Verbot stützt. Das ist aber normalerweise egal, denn als Bürger kann man die Durchsetzung des Verbotes gewöhnlich rechtlich nicht durchsetzen. Die Verwaltung entscheidet alleine, ob sie einschreiten will oder nicht. Sie können den zuständigen Mitarbeiter nur zur Durchsetzung des Verbotes bringen, indem Sie entweder gegen den Mitarbeiter eine Dienstaufsichtbeschwerde bei seinem Vorgesetzten einlegen oder (kommunal-) politisch Druck machen. Dabei kann auf eine Email an die Lokalpresse, Wiso, Frontal 21 oder Ähnliches sinnvoll sein.
Auf der anderen Seite können Sie zivilrechtlich gegen Ihren Nachbarn direkt vorgehen, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und Ihre Nachbar Eigentümer des Nachbargrundstücks ist. Wenn einer von beiden nur gemietet oder gepachtet hat, wird es kompliziert. Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Eigentümer des Nachbargrundstückes nach § 1004 BGB ( http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1004.html )das Unterlassen von schädlichen (Geräusch-) Immissionen verlangen. Zur Durchsetzung solch eines Anspruches sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Dieser sollte Ihre konkrete Lage durchleuchten und kontrollieren, ob Sie in der Lage sind, die nötigen Fakten zu beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian
Die Polizei rufen. Ein MA des Ordnungsamtes dürfte evtl. auch weiter helfen können, welche Schritte eingeleitet werden können