Verwaltungkosten für eine Lastschrift

Wie hoch sind üblicherweise die Verwaltungskosten für einen Lastschrifteinzug?

Zu bedenken sind ja hierbei:

  1. die Kosten der Lastschrift selbst
  2. wenn der Datensatz schon gespeichert ist, die Ergänzung um den Betrag (falls dieser sich monatlich ändert)
  3. die Prüfung des Geldeingangs

Vielen Dank im Voraus!

Guten Abend,

Bitte Geschaeftsbedingungen und Gebuehren der Bank lesen. Das ist unterschiedlich, von 3,50 EUR bis max. das Dreifache alles moeglich.

Wie hoch sind üblicherweise die Verwaltungskosten für einen
Lastschrifteinzug?

Meinst Du Kosten oder Gebühren? Wenn Du die Kosten meinst: die sind natürlich je nach Kalkulationsmethode des jeweiligen Kreditinstitutes unterschiedlich. Das Hauptproblem bei der Kostenrechnung im Kreditwesen ist, daß hauptsächlich Gemeinkosten umzulegen sind und Umlegen ist ja bekanntermaßen mit Umlügen gleichzusetzen.

Allerdings ist mir auch noch nicht ganz klar, welche Kosten Du eigentlich meinst: das Einrichten eines Dauerauftrages, die Ausführung eines Dauerauftrages, den Einzug einer einzelnen Lastschrift oder die Abbuchung einer einzelnen Lastschrift.

  1. die Prüfung des Geldeingangs

Ein Kreditinstitut prüft nicht den Eingang eines Betrages. Wenn der Einzug einer Lastschrift gemeint ist, wird die Habenbuchung auf dem Kundenkonto durchgeführt und ein Datensatz auf die Reise geschickt. Erst wenn das KI des Zahlungspflichtigen die LS zurückweist, passiert wieder etwas beim KI des Auftraggebers.

Gruß
Christian

Hallo!

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten. Mich würde interessieren, wie hoch ein Verwaltungsamt die Verwaltungskosten für eine Lastschrift überlicherweise ansetzt.
Wenn z.B. das Essensgeld in einer OGS oder einem Kindergarten per Lastschrift eingezogen werden soll und dieses vom Verwaltungsamt des Trägers gemacht wird.

Bei uns wird 5€ pro Lastschrift berechnet, und mich interessiert, ob das der übliche Satz ist.

Liebe Grüße
Christiane

Hallo,
wenn da eine Behörde (oder was ist ein Verwaltungsamt?) die Finger im Spiel hat, wird es eine Gebührensatzung geben.
Gebühren sollen kostendeckend sein, dürfen aber auch nicht beliebig hoch sein (dazu besser in Ämter und Behörden nachfragen).
Wie schon erwähnt, kann alleine die Bank schon 5 Euro berechnen, dann wäre es „billig“, wenn nur das weiterbelastet würde. Sonst hat Christian schon viel gesagt. Der Angestellte in der Verwaltung (nebst Büro etc.) kostet auch kaum mehr oder weniger, wenn er den Fall nicht bearbeitet, daher ist es immer schwer das genau abzugrenzen.

Cu Rene

Zu bedenken sind ja hierbei:

  1. die Kosten der Lastschrift selbst

Es kommt drauf an, wie viele Lastschriften pro Monat erfolgen,
somit ergibt sich dann eine effiktive Kostenbetrachtung pro
einzelne lastschrift. Z. B. würde eine Lastschrift 3 € kosten,
wenn 50 Stück eingehen. Bei jemanden anderen kostet die
Lastschrift jedoch nur 15 cent, weil viellicht 10.000
Lastschriften eingehen. Weil je mehr Lastschriften, um so mehr
teil sich der Aufwand auf. Logisch. Kann jeder verstehen.

Ich versteh’s nicht. Mit den Kunden wird ein Entgelt ausgemacht, das dann gilt - unabhängig von der Zahl der Lastschriften. Für die interne Kalkulation eines KI ist sowieso vollkommen wurscht, wieviele LS ein einzelner Kunde einreicht bzw. wieviele LS ihm belastet wurden.

  1. wenn der Datensatz schon gespeichert ist, die Ergänzung um
    den Betrag (falls dieser sich monatlich ändert)

Es ist ab dem 31. Oktober 2009 untersagt (neues EU-gesetz zum
zahlungsverkehr),

Es gibt keine EU-Gesetze und schon gar keine neuen. Meinst Du die Zahlungsdiensterichtlinie?

Beträge in Lastschriften umzuändern und sie
immer noch als gleiche Lastschrift laufen zu lassen. Es muss
stets eine neue erstellt werden.

Das war vorher auch schon so.

Es gibt jedoch eine zentrale
europäische Stelle (ZSLSE in Amsterdam), die diese kleine
Aufgaben gegen geringes Entgelt übernimmt, so dass man selbst
den Kopf frei hat für andere schönere sachen.

Ich nehme an, daß das ein Scherz sein soll.

C.

Ich habe bisher nirgendwo etwas über eine RÜCK-Lastschrift gelesen.

Ich verstehe die Frage so als würde sich die Stelle 5 Euro für die Einrichtung des Lastschriftauftrags einverleiben.

Für eine Rücklastschrift wäre es in der Tat ziemlich günstig.

Gruss HighQ

was eine rücklastschrift ist, kann sich nun wirklich jeder
denken und auch leicht verstehen. Also eine Institution zieht
ein betrag ein, Konzo ist aber nicht gedeckt, also zieht die
bank den betrag wiede zurück.

Da wird nichts zurückgezogen, sondern die LS wird zurückgewiesen.

und da man durch duselgkeit
anderen viel arbeit gemacht hat, verlangen dann die anderen
parteien geld dafür. manchmal sogar bis zu 15 €.
Aber rein rechtlich gesehen dürfen die ganzen banken oder
andere institutionen keine gebühren für rücklastschriften
verlangen. Denn laut schadensbegrenzungsgesetz (bzw. -Klausel)
könnte die bank ja vorher prüfen, ah Konto nicht gedeckt, also
nicht Geld rausschicken.

Das regelt weder ein Gesetz noch eine Klausel, sondern es gibt höchstrichterliche Urteile, daß die Zahlstelle keine Gebühren vom Zahlungspflichtigen verlangen darf, weil die Rückbuchung in ihrem ureigenen Interesse ist. Sie darf hingegen sehr wohl eine Gebühr vom Zahlungsempfänger verlangen - und dieser fordert diese Gebühr vom Zahlungspflichtigen als Schadensersatz zurück.

ich hoffe ich konnte euch helfen

Nicht wirklich.

Nochnmal… wenn ich das ergänzende Posting von Blume lese, steht hier dass es um die Einrichtung der Lastaschrift für z.B. Essensgeld geht… ich lese nichts von Kosten die für eine Rücklastschrift von diesem Amt verlangt werden.

Die Rücklastschrift kommt in den bisherigen Postings der Fragestellerin gar nicht vor.

Dass Mobilfunkanbieter und andere Stellen gerne mit 20 Euro für den Verwaltungsaufwand kommen steht daher gar nicht zur Diskussion. Dass Banken von den Zahlungspflichtigen bei Rücklsastschriften maximal die tatsächlich ihnen entstehenden Kosten verlangen dürfen ist daher für mich in de rDiuskussion gar kein Thema…

Hallo,

Ich habe bisher nirgendwo etwas über eine RÜCK-Lastschrift
gelesen.

Das habe ich wohl automatisch reininterpretiert, als ich von Kosten für eine Lastschrift gelesen habe. Für jede einzelne Lastschrift 5 Euro zu verlangen, schien mir wohl einfach zu viel.
Wenn man das natürlich beleghaft macht (ich meine für den Verein nimmt die Bank in dem Fall 1 Euro), sich der Betrag auch noch dauernd ändert und noch dazu alles erst von Papier abgetippt und aufsummiert werden muß, kommt man vermutlich schon in die Richtung. Für 5 Euro dürfte ein Verwaltungsfachangestellter um die 10 Minuten arbeiten (nicht das Gehalt sondern die Gesamtkosten).

Der Verweis auf die Gebührensatzung bleibt natürlich bestehen.

Cu Rene