Zu bedenken sind ja hierbei:
- die Kosten der Lastschrift selbst
Es kommt drauf an, wie viele Lastschriften pro Monat erfolgen,
somit ergibt sich dann eine effiktive Kostenbetrachtung pro
einzelne lastschrift. Z. B. würde eine Lastschrift 3 € kosten,
wenn 50 Stück eingehen. Bei jemanden anderen kostet die
Lastschrift jedoch nur 15 cent, weil viellicht 10.000
Lastschriften eingehen. Weil je mehr Lastschriften, um so mehr
teil sich der Aufwand auf. Logisch. Kann jeder verstehen.
Ich versteh’s nicht. Mit den Kunden wird ein Entgelt ausgemacht, das dann gilt - unabhängig von der Zahl der Lastschriften. Für die interne Kalkulation eines KI ist sowieso vollkommen wurscht, wieviele LS ein einzelner Kunde einreicht bzw. wieviele LS ihm belastet wurden.
- wenn der Datensatz schon gespeichert ist, die Ergänzung um
den Betrag (falls dieser sich monatlich ändert)
Es ist ab dem 31. Oktober 2009 untersagt (neues EU-gesetz zum
zahlungsverkehr),
Es gibt keine EU-Gesetze und schon gar keine neuen. Meinst Du die Zahlungsdiensterichtlinie?
Beträge in Lastschriften umzuändern und sie
immer noch als gleiche Lastschrift laufen zu lassen. Es muss
stets eine neue erstellt werden.
Das war vorher auch schon so.
Es gibt jedoch eine zentrale
europäische Stelle (ZSLSE in Amsterdam), die diese kleine
Aufgaben gegen geringes Entgelt übernimmt, so dass man selbst
den Kopf frei hat für andere schönere sachen.
Ich nehme an, daß das ein Scherz sein soll.
C.