Verwaltungs GmbH - operierende KG

Hallo zusammen,

eine Frage der Theorie, die mich beschäftigt.
In letzter Zeit beobachte ich immer wieder, dass Unternehmensneugründungen so ablaufen, dass eine Verwaltungs-GmbH gegründet wird, die die persönliche Haftung einer KG übernimmt. Das eigentliche Geschäft läuft aber eben in dieser GmbH & Co. KG ab.

Welche (steuerlichen) Gründe kann es hierfür geben? Vielleicht die Tatsache, dass die KG nicht der KöSt unterliegt und der Gewinnanteil der KöStpflichtigen GmbH gering gehalten werden kann?

Würde den Aufwand, den viele Unternehmensgründer auf sich nehmen, gerne verstehen. Zumal das nicht nur familienpolitische Gründe haben kann, da auch KabelDeutschland bspw. so aufgebaut ist.

Hallo zusammen,

eine Frage der Theorie, die mich beschäftigt.

In letzter Zeit beobachte ich immer wieder, dass
Unternehmensneugründungen so ablaufen, dass eine
Verwaltungs-GmbH gegründet wird, die die persönliche Haftung
einer KG übernimmt. Das eigentliche Geschäft läuft aber eben
in dieser GmbH & Co. KG ab.

Genau, die GmbH fungiert als Komplementär der KG und ist somit der Vollhafter. Da aber durch die GmbH niemand unbeschränkt privat haftet, ergibt sich damit schon mal ein wichtig Vorteil im Bezug auf die Haftung.

Welche (steuerlichen) Gründe kann es hierfür geben?
Vielleicht die Tatsache, dass die KG nicht der KöSt unterliegt
und der Gewinnanteil der KöStpflichtigen GmbH gering gehalten
werden kann?

Genau, nur die Gewinnanteile der GmbH werden fpr die Doppelbesteuerung relevant.

Würde den Aufwand, den viele Unternehmensgründer auf sich
nehmen, gerne verstehen. Zumal das nicht nur
familienpolitische Gründe haben kann, da auch KabelDeutschland
bspw. so aufgebaut ist.

Falls die Kommanditisten (Teilhafter, also nur bis zur Höhe des eingebrachten Kapitals) der KG und die Gesellschafter der GmbH identisch sind, ergibt sich die Situation, dass Geschäftsführung und Eigentum auf die selben Personen entfallen.
Somti ergeben sich die klaren Leitungsbefugnisse einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft.

Hallo zusammen,

eine Frage der Theorie, die mich beschäftigt.

In letzter Zeit beobachte ich immer wieder, dass
Unternehmensneugründungen so ablaufen, dass eine
Verwaltungs-GmbH gegründet wird, die die persönliche Haftung
einer KG übernimmt. Das eigentliche Geschäft läuft aber eben
in dieser GmbH & Co. KG ab.

Warum „in letzter Zeit“ ? Das ist das Grundmuster einer GmbH&Co.KG, die meines Wissen in den 1920er Jahren erfunden wurde.

Warum „in letzter Zeit“ ?

Weil es mir davor noch nicht aufgefallen ist, bzw ich mir keine Gedanken darüber gemacht habe.
Ich hatte mich nur gefragt, welche steuerlichen Vorteile das haben könnte. Denn eigentlich wäre die Haftung ja schon geklärt, wenn alle Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind und entsprechend ihres Anteils am Gewinn teilhaben, bzw ein Geschäftsführergehalt beziehen würden.
Aber durch die Struktur als KG lässt sich der Anteil wohl leichter verteilen und die Anteile leichter veräußern?

Hauptmotivation dürfte die Haftungsbeschränkung sein.

Die GmbH&Co KG bietet ggü. OHG, „normaler“ KG und Einzelunternehmen keine steuerl. Vorteile.