Verwaltungs- oder Verfassungsgericht?

Hallo,

wenn ein Verwaltungsakt (!) verfassungswidrig ist, z.B. das Land erlässt einen Verwaltungsakt obwohl dies laut Grundgesetz der Gemeinde zustehen würde, muss sich dann der Bürger, der sich in seinen Rechten beschnitten fühlt, an das Verwaltungsgericht oder an das Verfassungsgericht wenden? Kann ein Verwaltungsgericht grundsätzlich einen Verwaltungsakt wegen Verfassungswidrigkeit annullieren, oder ist das nur dem Verfassungsgericht vorbehalten?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Zuständig für die Anfechtung von Verwaltungsakten sind die Verwaltungsgerichte. Wenn ein Verwaltungsakt auch nur aus rein einfachgesetzlichen Gründen rechtswidrig ist, verstößt er trotzdem zugleich gegen das Grundgesetz, nämlich jedenfalls gegen Art. 2 Abs. 1. Mit anderen Worten: Wenn allein deswegen nur die Verfassungsgerichte zuständig wären, bräuchten wir kaum noch Verwaltungsgerichte. Im Übrigen muss man, bevor man sich etwa an das Bundesverfassungsgericht wenden kann, sowieso erst einmal den Rechtsweg ausschöpfen.

Levay

Zur Ergänzung…
…mir hat damals der Satz eingeleuchtet, dass die Verwaltungsgerichte ebenso wie das BVerfG umfassenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutz gewähren und Vestöße gegen die Verfassung feststellen und aburteilen können.

Das BVerG kann iGz. dazu lediglich noch die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen feststellen.

Gruß
Dea

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Und noch eine Ergänzung …

Das BVerG kann iGz. dazu lediglich noch die
Verfassungswidrigkeit von Gesetzen feststellen.

… prüft aber auch jede Rechtmäßigkeit nur unter verfassungssspezifischen Gesichtspunkten, versteht sich nämlich ausdrücklich nicht als Superrevisionsinstanz.

Levay

Korrektur
Der Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG betrifft nur die Eingriffsverwaltung. Aber das ist ja schon mal ein Großteil der Verwaltungsakte.

Levay

hehe

versteht sich
nämlich ausdrücklich nicht als Superrevisionsinstanz.

Ich glaube, den Satz habe ich in den ersten drei Semestern in X Klausuren geschrieben ohne überhaupt zu wissen, was er eigentlich bedeutet.

Schnell und einleuchtend beantwortet,Danke(o.w.T.)
Martin

Wieso? Hat der etwa auch 'ne Bedeutung???

Levay

Ich habe zu danken. Du stellst hier wenigstens immer abstrakte Rechtsfragen. Ich rätsle ja darüber, wie zu diesen Fragen kommst, die ja aus ganz verschiendenen Bereichen kommen und meistens eine gewisse Vorbildung voraussetzen (nicht jeder kennt das Wort Verwaltungsakt).

Levay

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Hallo!

Ich habe zu danken. Du stellst hier wenigstens immer abstrakte
Rechtsfragen.

Da wollte ich mich nur schnell mal anschließen was das Lob an den Fragesteller angeht. Da fällt jemand aus der Reihe, und es macht immer wieder Spaß, über die interessanten Fragen nachzudenken. Eine sehr willkommene Abwechslung.

Gruß,

Florian.

Ebenfalls…
…schließe ich mich insbesondere hinsichtlich der Überlegung an: Wo kommen eigentlich die ganzen Fragen her?

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