Hallo.
Nein. Auch ein rechtswidriger VA hat erstmal - nachdem er
unanfechtbar geworden ist - Bestandskraft. Er ist also
„gültig“. Eine Rücknahme ist aber möglich. Guckst du aber auch
§ 48 VwVfG
Ja, das kann die Behoerte machen, den VA zuruecknehmen. Die Konsequenz ist dann, dass keiner neuer VA zum Sachverhalt gestelt werden, ist das richtig?!
Aber sonst kann die Behoerde jedes Mal auf Neuem, wenn der VA rechtswidrig wird und entsprechend Widerspruch erhoben worden ist, erneut eine VA erstellen lass?!
du musst bedenken, was „nichtig“ bedeutet. Es bedeutet, dass
der VA von Anfang an unwirksam ist, weil er mit schweren
Fehlern behaftet ist. Allerdings können sich die Fehler auch
verstecken, so dass ggf. eine Feststellungklage nach § 43 VwGO
möglich und erforderlich wäre.
Wenn der VA nichtig ist, also ex tunc, kann kein neuer VA gestellt werden, richtig?!
Bevor man aber bspw. eine Feststellungsklage in die Wege leitet, muss man doch erst einmal das Vorverfahren (d.h. Widerspruch) durchfuehren, oder?
Wenn ein falscher Adresat angegeben worden ist, sind die materiellen als auch die formellen Rechtmassigkeiten des VA nach § 41 VwVfG nicht gegeben, d.h., dass der VA zumindest einmal rechtswidrig ist, oder aber sogar wegen groben Fehlern nichtig nach § 44 VwVfg?! GGf. nach § 44 II S.4 VwVfG?
Abgesehen davon koennte ich mir auch vorstellen, dass die kleine Gemeinden nach §§ 20,21 VwVfG in Befangenheit geraten ist bzw. koennte…
Vielen Dank schon einmal und noch einmal…
PS: Gerade dann muss es doch auch der Fall sein, wenn man es seiner Versicherung einreichen moechte, dies aber nur bedingt gelingen kann, da der Versicherungnehmer nicht mit der Person uebereinstimmt, die sich auf dem VA befindet, es sich eben um den falschen Adressaten handelt…
Die Behoerde hat hierbei ja einen Ermessensspieraum() und dies wollte und will sie nutzen, und hat daher behauptet, dass ich der Halter (Eigentuemer) des Fahrzeugs bin…