Hallo,
Bin noch nicht ganz im Bilde, und fasse zusammen: also gegen
einen Bescheid ohne Rechtmittelbelehrung kann durchaus
Widerspruch eingelegt werden, u.U. bis zu einem Jahr, wenn es
sich um einen Verwaltungsakt handelt!
Mmh…nee…nicht ganz…fast…
aber:
-Was kennzeichnet den Verwaltungsakt? bzw.
-Ab wann gilt ein Schriftstück als BESCHEID?
Per Gesetz ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Es gibt also 6 Merkmale:
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
- es muss eine hoheitliche Maßnahme sein
- er muss von einer Behörde kommen
- er muss eine Regelung enthalten
- es muss ein Einzelfall geregelt werden
- er muss eine Außenwirkung haben
Bis auf die Geschichte mit der Regelung sind in deinem Fall alle Merkmale klar erfüllt. Meistens hängt auch die Entscheidung ob ein Verwaltungsakt vorliegt daran, ob eine Regelung getroffen wird oder nicht.
Verwaltungsakt ist übrigens ein Überbegriff für behördliche Maßnahmen. Wenn er schriftlich ist, nennt man das Ding Bescheid. Kann auch mündlich sein oder ein Verkehrsschild mit Tempobegrenzung ist auch ein Verwaltungsakt.
-Ist eine ‚Kostenübernahmemitteilung‘ vom Sozialamt ein
Bescheid?
(wenn z.B. draufsteht, dass Antrag von Person x vom Datum xy
entsprochen wird und Leistung L nach SGB XII § im Zeitraum
von-bis zu bestimmten Konditionen bewilligt wird.)
M.E. liegt hier ein Verwaltungsakt vor, da ein Recht zuerkannt wird (Leistungen zu erhalten).
-welche Faktoren weisen die Rechtsmittelfähigkeit aus?
Ob es ein Verwaltungsakt ist oder nicht.
-können nur Behörden Bescheide ausstellen oder auch, z.B. ,
Krankenkassen?
Ähm, eine Krankenkasse ist eine Behörde =)
Aber ja, nur Behörden können Bescheide ausstellen. Ist ja ein Merkmal des Verwaltungsaktes (in dem Zusammenhang übrigens ganz lustig, wenn einem die Fuzzis von der GEZ auf die Nerven gehen).
Greetz
S_E