Verwaltungsakt/ Bescheide/Behörden

Hallo zusammen,

was muss man beim Erlass eines Verwaltungsaktes (Bescheid) einer Behörde berücksichtigen, wenn ein solcher von der Behörde erlassen wurde.

Speziell, wenn man Kenntnis davon bekommt, dass ein erlassener Verwaltungsakt gar nicht erlassen worden wäre, wenn die Behörde alle Umstände und Sachverhalte richtig geprüft hätte?

Beispiele

  1. Die Behörde wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Frist doch eingehalten wurde.

  2. Eine Frist nicht eingehalten wurde, was die Behörde nicht bemerkt hat oder übersehen hat, und es so zu einem zuerstmal zu einem Verwaltungsakt kommt. Was ist in diesem Fall, wenn die Behörde Kenntnis erlangt, dass die Frist nicht eingehalten wurde? Kann das durch Mitteilung auch forciert werden, damit der erlassene Verwaltungsakt wieder zurückgenommen wird und entsprechend so etwas wie ein ablehnender Bescheid erlassen wird.

Wenn der letzte erlassene Bescheid nachteilig für den Beschiedenen ist, gibt es die Möglichkeit diesen Bescheid aufzuheben, um in den Genuß des nicht erlassen Bescheides zu kommen, der gewisse Vorteile hätte. Wie geschrieben, die Behörde hat eine Tatsache übersehen und deshalb einen für den Beschiedenen nachteiligen Bescheid erlassen.

Gruß
Opec

Hallo zusammen,

Hallo,

was muss man beim Erlass eines Verwaltungsaktes (Bescheid)
einer Behörde berücksichtigen, wenn ein solcher von der
Behörde erlassen wurde.

Speziell, wenn man Kenntnis davon bekommt, dass ein erlassener
Verwaltungsakt gar nicht erlassen worden wäre, wenn die
Behörde alle Umstände und Sachverhalte richtig geprüft hätte?

Widerspruch einlegen
Akteneinsicht verlangen
Nach Akteneinsicht Widerspruch begründen

Eine Aufhebung ist nur eine (unsichere) Möglichkeit, falls die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist.

Gruß

&Tschüß

Opec

Wolfgang

Lieber Opec,

wenn man der Meinung ist, die Behörde hätte bei einer Entscheidung wichtige Gesichtspunkte übersehen, kann man auch den direkten telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter suchen - der steht regelmäßig auf dem Bescheid. Aus dem Gespräch wird man dann meistens schlau, ob die Behörde tatsächlich etwas übersehen hat oder diese Punkte schlicht anders beurteilt.
Wenn man dann immer noch der Ansicht ist, dass ein Fehler vorliegt, sollte man den Weg beschreiten, den die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid angibt: Nämlich Widerspruch oder Klage gegen den Bescheid zu erheben.
Das ist je nachdem, ob es eine Bundes- oder Landesbehörde ist, ggf. in welchem Bundesland man ist und um welches Thema es sich handelt, unterschiedlich (so ist das Widerspruchsverfahren bspw. in Nordrhein-Westfalen bereits seit mehreren Jahren in den meisten Fällen abgeschafft - da steht dann nur noch der Weg der Klage vor dem Verwaltungsgericht offen).

Gruß

Michael

Die Frist war bei Abgabe abgelaufen. Die Verwaltung hat den Antrag jedoch angenommen. Jedoch ist der daraus resultierende Bescheid negativer als wenn der Antrag zum Zeitpunkt der Abgabe abgewiesen worden wäre.