Hallo zusammen,
was muss man beim Erlass eines Verwaltungsaktes (Bescheid) einer Behörde berücksichtigen, wenn ein solcher von der Behörde erlassen wurde.
Speziell, wenn man Kenntnis davon bekommt, dass ein erlassener Verwaltungsakt gar nicht erlassen worden wäre, wenn die Behörde alle Umstände und Sachverhalte richtig geprüft hätte?
Beispiele
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Die Behörde wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Frist doch eingehalten wurde.
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Eine Frist nicht eingehalten wurde, was die Behörde nicht bemerkt hat oder übersehen hat, und es so zu einem zuerstmal zu einem Verwaltungsakt kommt. Was ist in diesem Fall, wenn die Behörde Kenntnis erlangt, dass die Frist nicht eingehalten wurde? Kann das durch Mitteilung auch forciert werden, damit der erlassene Verwaltungsakt wieder zurückgenommen wird und entsprechend so etwas wie ein ablehnender Bescheid erlassen wird.
Wenn der letzte erlassene Bescheid nachteilig für den Beschiedenen ist, gibt es die Möglichkeit diesen Bescheid aufzuheben, um in den Genuß des nicht erlassen Bescheides zu kommen, der gewisse Vorteile hätte. Wie geschrieben, die Behörde hat eine Tatsache übersehen und deshalb einen für den Beschiedenen nachteiligen Bescheid erlassen.
Gruß
Opec