Verwaltungsakt Fahrtenbuchauflage - Gebühr falsch

Sehr geehrte Damen und Herren,

was hat es für rechtliche Folgen für die Anordnung oder ähnliches wenn bei einer Verwaltungsakt in Form einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31 a Abs. 1 S. 1 StVZO die Gebühr für den VA nach dem Landesgebührengesetz und nicht wie eigentlich richtig nach dem GebOSt!!??

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Magst nicht mal einen vollständigen Satz draus machen?

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Was hat es für rechtliche Folgen für die Anordnung oder ähnliches wenn bei einem Verwaltungsakt in Form einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31 a Abs. 1 S. 1 StVZO die Gebühr für den VA nach dem Landesgebührengesetz und nicht wie eigentlich richtig nach dem GebOSt berechnet wurde!!??

Hallo,

es hat zunächst mal keine Folgen. Auch wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig wäre, so ist er desungeachtet vollziehbar. Sprich: man muss zahlen.
Um aber der Sache abzuhelfen, würde ein Widerspruch gegen den Bescheid ausreichen (wobei vermutlich die Zahlungsverpflichtung weiter bestehen würde, da der Widerspruch gegen den VA keine aufschiebende Wirkung entfalten würde - 80 Abs. 2 VwGO).

Gruss

Iru

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