Verwaltungsakt gegen Vorrang des Gesetzes

Hallo liebe Community,
folgende Frage:

Ist ein VA der gegen den Vorrang des Gesetzes verstößt rechtswidrig oder nichtig nach §44 Abs.1 VwVfG?

Wenn eine Behörde also einen VA erlässt der gegen ein geltendes Gesetz verstößt, wäre er nach Rechtsbehelfsfrist trotzdem wirksam oder direkt nichtig?

Vielen Dank im vorraus =)

In aller Regel ist ein Verwaltungsakt „nur“ rechtswidrig und nicht nichtig. Allein ein Verstoß gegen den Vorrang des Gesetzes ändert daran nichts. Natürlich kann aber auch hier in extremen Fällen Nichtigkeit gegeben sein.

Auch ein rechtswidriger VA ist wirksam. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist aber nicht mehr ganz so leicht angreifbar!

Auch ein rechtswidriger VA ist wirksam.

Darum wird die Frage doch überhaupt gestellt, ob auch in diesem Fall der VA nur rechtswidrig oder sogar nichtig (§ 44 VwVfG) ist!

Nach Ablauf der
Widerspruchsfrist aber nicht mehr ganz so leicht angreifbar!

Grundsätzlich sogar gar nicht.