ich habe vor kurzem Post vom Finanzamt erhalten wo festgestellt wurde das mir auf mein Konto anscheinend unrechtmäßig Geld überwiesen wurde. Da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe und außer meiner Steuernummer auch noch nie Post von besagtem Amt erhalten habe forschte ich auch nicht nach als besagter Geldsegen einging. Ich muss dazu sagen das ich vor dieser, größeren, schon mal eine kleinere Zahlung vom FA erhalten habe. Auch ohne Bescheid. Nun habe ich, 7 tage Zeit den vollen Betrag aufzubringen und zu überweisen.
Nun meine Frage. Bin ich rechtlich Verpflichtet alles auf einmal zu zahlen. Muss ich überhaupt zahlen? Kein Bescheid der anfechtbar wäre ist eingegangen. Anscheinend bin ich der neue Kontoinhaber…
Laut dem erhaltenen Brief muss ich zahlen
sonst wirds pro monat Verzug um 50 Euro teurer
Der weg zum Anwalt wird gemacht, aber erst Montag und bis dahin mal schlau machen weil die Zeit ja auch arg begrenzt ist. Danke für die Ratschläge.
Hallo Konsum,
das tut mir leid, aber das Finanzamt ist im Recht. Wer unrechtmässig eine Erstattung erhält, hat diese zurück zu zahlen .Ich würde persönlich beim Sachgebidetsleiter für Erhebung vorstellig werden und zu Protokoll geben, dass die Zahlung nichtb auf einmal geleistet serden kann und um aufschlagfreie Ratenzahlung biten, da es ja nicht Ihr Verschulden war. Er wird aber fragen warum Sie Geld, was Ihnen offensichtlich nicht gehört behalten und verwendet haben.Da muss eine gute Antwort parat sein.Seit wann haben Sie dieses Konto? Den Weg zuum Anwalt würde ich nicht machen, der will Gebühren nach dem Streitwert und je nachdem wir hoch dioe Summe ist, wird das zusätzlich teuer.Das Geld würde ich dann dem FA als 1. Rate geben.Lieber Gruß Jo1702
Ja das sie wohl im Recht sind bestreite ich ja nicht. Es ging mir ja um den Verwaltungsakt der doch einiges mit sich bringt.
Das Geld hab ich teilweise verborgt und kann es auf die schnelle auch nicht flüssig machen. Ich werde trotzdem mal zum Anwalt gehen und mir für die Erstberatung einen Schein holen.
Hallo,
also:
a) alles auf einmal zahlen auf keinen Fall nötig, wenn es sich bei der Überweiung um eine Summe gehandelt hat, die nicht so ungewöhnlich gross war, dass man über den Kontostand hätte stutzig werden müssen
b) überhaupt zahlen auch nur, wenn es ein Betrag von der Größenordnung ist, der einem bei einer Überweisung nicht „auffällt“, den man also guten Gewissens als eigenes Geld ausgegeben hat (und nun auch anderweitig nicht zur Rückzahlung zur Verfügung hat)
b) ist sachon sehr ungewöhnlich, wahrscheinlich kommt a) zu Tragen.