Und zwar geht es um den Verwaltungsakt.
Im § 35 VwVfG sind die Merkmale eines VA aufgelistet. Hier geht es jetzt um das Merkmal Außenwirkung. Außenwirkung heißt eigentlich das es sich an Personen richtet die außerhalb der Behörde stehen. Aber wenn es sich um Selbstverwaltungsaufgaben (i.S.d. § 32 GemO) der Behörde handelt, handelt es sich dann automatisch um Außenwirkung?
Für eine Schnelle und zuverlässige Antowort wäre ich wirklich sehr dankbar
Liebe Grüße
nuessje
Und zwar geht es um den Verwaltungsakt.
Im § 35 VwVfG sind die Merkmale eines VA aufgelistet. Hier
geht es jetzt um das Merkmal Außenwirkung. Außenwirkung heißt
eigentlich das es sich an Personen richtet die außerhalb der
Behörde stehen. Aber wenn es sich um
Selbstverwaltungsaufgaben (i.S.d. § 32 GemO) der Behörde
handelt, handelt es sich dann automatisch um Außenwirkung?
nein, das kommt auf den einzelfall an.
was macht die gemeinde, an wen richtet sich das vorhaben etc.