Unsere Verwaltungsbehörde verstößt selber gegen das OWiG.
An wen muss ich mich nun wenden.
Eine Verwaltungsbehörde kann sich selbst wohl kein Bußgeld erstellen.
Unsere Verwaltungsbehörde verstößt selber gegen das OWiG.
An wen muss ich mich nun wenden.
Eine Verwaltungsbehörde kann sich selbst wohl kein Bußgeld erstellen.
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen, bin keine fachfrau…
viel glück bei der antwortsuche…
blickenix
Bürgermeister als ständigen Vertreter der Behörde anzeigen, kann dann abwälzen an Verwaltungsbehörde.
Hallo Addi900,
deine Frage kann ich ohne weitere Schilderung des Sachverhaltes nicht beantworten. Außerdem fehlt der Zweck deines Vorgehens. Bitte mache nähere Ausführungen.
Viele Grüße
Unsere Verwaltungsbehörde verstößt selber gegen das OWiG.
An wen muss ich mich nun wenden.
Hallo Addi,
also, meiner Meinung nach kannst du den Rechtsverstoß bei der vorgesetzten Behörde - welche auch immer das ist - oder bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Ich hoffe, ich konnte dir mit der Antwort weiterhelfen, habe als Naturwissenschaftler sonst eher Kenntnisse der Naturgesetze oder des Patentrechts.
Kann Dir leider nicht helfen
Hallo,
ich denke mal die nächsthöhere Verwaltungsbehörde,
wenn eine höhere Verwaltungsbehörde fehlt, das nach § 68 zuständige Gericht.
mehr kann ich dazu nicht sagen
schönen Tag noch
Lieber Addi900.
leider kann ich dir diese Frage auch nicht beantworten.
Gruß voluntärin
Hallo Herr Gassenhauer,
unsere Gemeinde hat eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen wonach jeder sein Grundstück zu nummerieren hat. Die Gemeinde hat uns einen Wanderweg mit einem Zaun versperrt, der über ein „Feld“ ging. Die Begründung wir würden illegal diesen Weg auf Gemeindeland nutzen (20 Jahre). Nun hat die Gemeinde also begonnen Ihr Grundstück ein zu Frieden, damit spätestens jetzt die Gemeinde wohl auch verpflichtet sein dürfte, ihr Grundstück auch zu nummerieren.
Was selbe aber nicht macht.
Somit ich denke das diese Verwaltungsbehörde gegen Ihre eigenen Verordnungen verstößt.
Zitat: § 1
Räumlicher Geltungsbereich
Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinde xxx.
Danke für Ihr Interesse
Mfg Andreas
Hallo Andreas,
ich lese heraus, dass Ihr Euch über die Versperrung des „Wanderweges“ ärgert. Eine Einfriedung ist legitim. Du würdest es, wenn es dein Grundstück wäre, wohl genauso machen, um zu verhindern das jedermann darübergeht.
Ein Ordnungsgeld kann die Behörde gegen sich selbst nicht verhängen. Wäre ja auch widersinnig, da dies die Bürger - sprich auch du - zahlen müsstet.
Eine Möglichkeit der tatsächlichen Verpflichtung ist im vorliegenden Fall eher schwierig durchzusetzen, da du hierfür eine Drittbetroffenheit haben müsstest, d.h. du müsstest in einem deiner subjektiven Rechte betroffen sein.
Du könntest die Gemeinde auf den Umstand hinweisen, dass auch Sie als Eigentümerin des Grundstück den Bestimmungen der Satzung nachzukommen hat. Ob das sinnvoll ist, lasse ich lieber einmal dahinstehen.
Je nach Kommunalrecht (kommt auf das Bundesland an) gibt es Aufsichtsbehörden die über das Handeln bzw. Unterlassen der Gemeinde wachen. Allerdings der der Prüfungsspielraum eingegrenzt.
Vielleicht solltet Ihr einfach mal tief durchatmen… Ansonsten könntest du dir weiteren qualifizierten Rechtsrat bei einem Anwalt deiner Wahl suchen.
Viele Grüße