Hallo, meine Frage: Kann jemand der bereits längere Zeit Verwaltungsbeirat ist und jetzt die gemeinsame Eigentumswohnung - aus erbrechtlichen Gründen - seiner Ehefrau überschreibt, Verwaltungsbeirat bleiben? Scheidung oder ähnliches kommt nicht in Betracht. Um eine schnelle Nachricht bittet und bedankt sich Manfred.
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Aber sicher, jawohl!
In einem kurzen Anschreiben würde ich an Ihrer Stelle
den Wunsch nach Fortführung der Beiratsaufgaben dem Verwalter und den übrigen Beiräten schriftlich zum Ausdruck bringen.
Ergänzend dazu wäre es von Vorteil, an den Verwalter und die Beiratskollegen zusätzlich eine Ermächtigung der Ehefrau beizulegen. Aus dieser sollte hervorgehen, dass Sie, Manfred, weiterhin die Interessen Ihrer Frau gegenüber der ETW vertreten werden.
MfG
H.J.L.
Hallo Manfred,
nach der Überschreibung bist du kein Eigentümer mehr. Damit schließt sich diese Tätigkeit nach der Logik, dass der Beirat aus den Eigentümern gewählt sein soll, um die Hausverwaltung zu beraten, aus.
Wenn dich deine Frau als deine Vertretung einsetzt (sofern dies bei euch möglich sein sollte), könnte die Möglichkeit bestehen, dass du weitermachen kannst.
Eine verbindliche rechtliche Auskunft wirst du jedoch nur von einem Rechtsanwalt erhalten können. Eure Hausverwaltung sollte ansonsten diese Frage auch beantworten können.
VG
Matthias
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Das ist von EG zu EG unterschiedlich. Bei uns ist es nicht möglich. Aber das kann bei der ETV entschieden werden.