Liebe/-r Experte/-in,
unsere Eigentümergemeinschaft besteht seit 2009.
Vor 2 Wochen fand unsere erste Eigentümer-Versammlung statt.
Auf dieser Eigentümer-Versammlung wurde auch ein, aus zwei (jawohl, nicht 3) Eigentümern bestehender Verwaltungsbeirat gewählt.
Diesen 2 Personen wurde vom Verwalter 2-3 Wochen vor der Versammlung die Abrechnung für 2009 zur Prüfung übergeben.
Unser, vom Bauträger eingesetzt als erster, für 3 Jahre tätiger, Hausverwalter behauptet nun, der erste Verwaltungsbeirat sei der Bauträger gewesen, der allerdings keine Zeit oder Lust gehabt habe, die Abrechnung 2009 zu überprüfen, und der deshalb darum gebeten hätte, die Abrechnung durch die besagten 2 Wohnungseigentümer prüfen zu lassen.
Der Verwalter änderte zur Eigentümerversammlung die von ihm geschriebene Tagesordnung und zog den Punkt „Wahl des Verwaltungsbeirates“ vor, um diesen dann später für die Prüfung der Abrechnungen entlasten zu lassen.
Meines Erachtens passt hier garnichts.
Meines Wissens kann der Bauträger, zumal er keine der Wohnungen besitzt (es sei denn, über einen Strohmann), nicht 1.Verwaltungsbeirat sein, und er kann es auch schon deshalb nicht sein, weil er nie, zu Anfang, von irgendwem gewählt wurde. Sehe ich das richtig?
Die, die Abrechnung prüfenden, Eigentümer zum Verwaltungsbeirat wählen zu lassen und dann auch gleich noch für die durchgeführte Überprüfung entlasten zu lassen, kann m.E. ebenfalls nicht sein.
Es mag zwar vielleicht rechtens sein, die PERSONEN für die Überprüfung zu entlasten, aber m.E. nicht in einer Funktion als Verwaltungsbeiräte, weil sie zum Zeitpunkt der Überprüfung solche noch nicht waren.
Da auch der Bauträger m.E. kein Verwaltungsbeirat sein kann, verbleibt also m.E. die gesamte Last auf dem Verwalter, der sich ja gegen eine abgelehnte Entlastung versichern kann. Ist dies so?
Mit freundlichem Gruß
radioman