Verwaltungsbeirat

Wir haben in der Eigentümerversammlung einen Verwaltungsbeirat gewält, aber unterlassen wer Vorsitzender, 2. Vorsitzender usw. sein soll. Da der jetzige Verwalter seine Tätigkeit zum 31.12.2010 beendet, sind wir nicht schlüssig wer von den 3 WE jetzt der 1. Vorsitzende ist. Das ganze ist noch komplziert, da die 3 WE untereinander zerstritten sind.

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Hallo, mit diesen wenigen Infos kann ich genauso kurz reagieren. Es geht nicht hervor wie groß die Eigentümergemeinschaft ist. Sind es nur sechs oder sechzig Eigentümer???
Auf jeden Fall sollte nach dem Ausscheiden des Verwalters ab 1.1.2011
ein Notverwalter eingesetzt werden.
Wer 1.Vorsitzender der Gemeinschaft ist, kann i.Moment eigentlich egal, sekundär sein.
Wichtig ist, dass ein neuer Hausverwalter jetzt mit allem was vorher schlecht gelaufen war, nun künftig aufräumt.
Notfalls sollte die Gemeinschaft einen
außerordentlichen Termin einer Eigentümerversammlung einberufen und auch dann einen Beirat wählen, der anhand der abgegebenen Stimmen auch die Reihen- und Rangfolge der Beiräte dabei bestimmen wird.
MfG
H.J.L.

Hallo,

eine schwierige Lage.
Eigentlich ist es die Aufgabe des Beirats selbst den 1ten Vorsitzenden intern zu wählen. Wenn dies jedoch nicht erfolgt ist, und die Beiratsmitglieder untereinander zerstritten sind und ihr nun unbedingt einen „Sprecher“ der Eigentümer benötigt, sehe ich dazu folgende Möglichkeit:
Eine Beiratsversammlung durch einen Beiratsmitglied (vielleicht kommen Sie an einen ran - er sollte alle Eigentümeranschriften besitzen) einberufen lassen, und eine Neuwahl des Beirats durchführen. (Neuwahl würde ich im jeden Fall raten, da der Beirat in eurem Fall nicht richtig funktionieren kann, da kein Vertrauen zu einander gegeben ist) Natürlich auch hierbei direkt einen Vorsitzenden benennen.

Alternativ könnte man sich das Versammlungsprotokoll der Eigentümerverammlung in der die Beiräte gewählt wurden und den Beirat der die meisten Stimmen hatte, als den 1ten Vorsitzenden benennen. Aber auch das müsste in Form eines Beschlusses in einer Eigentümerversammlung am besten getan werden.

Generell sollten die Beiräte mit einander klar kommen, sonst rudert ja jeder in die andere Richtung. Wenn das passiert und keiner der Eigentümer einschreitet, kann bald schon der Insolvenzverwalter kommen… (das geht oft schneller als man denkt…)

Habt ihr bereits einen Nachfolger für die Verwaltung gewählt? Oder soll die Verwaltung durch die Eigentümer selbst erfolgen? Wie groß ist ihre WE-Gemeinschaft ungefähr?

Hallo,

Ist der neue Verwalter schon bestimmt?

Beste Grüße

Matthias

Hallo Uwe Hartwig,

zunächst sorry, dass ich jetzt erst antworte, aber durch Weihnachten und die Zeit „zwischen den Jahren“ war ich viel unterwegs und konnte daher nicht eher antworten.

Das WEG geht von der Existenz eines Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus. Es enthält aber leider keine Bestimmungen zu deren Wahl.

Die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters kann wahlweise auf der Eigentümer-Versammlung erfolgen, als auch durch den bzw. innerhalb des Verwaltungsbeirat(s) selbst.

Bei der Wahl auf der Eigentümer-Versammlung entscheidet, welche Person die meisten Stimmen erhält.

Gleiches gilt auch für den Stellvertreter.

Der gewählte Verwaltungsbeirat kann auch gesondert darüber abstimmen, wer die Vorsitzenden und Stellvertreter sind.

Das WEG überträgt dem Vorsitzenden das Recht zur Einberufung von Sitzungen des Verwaltungsbeirates, und ebenfalls der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates erhält lt. WEG das Recht zur Einberufung einer Eigentümer-Versammlung, sofern kein Verwalter bestellt ist oder sich dieser pflichtwidrig weigert, eine Eigentümer-Versammlung einzuberufen.

Wenn nun kein Vorsitzender und Stellvertreter des Verwaltungsbeirates gewählt sind, muss dies alles ggf. gemeinsam mit dem Verwalter geklärt werden.

Wenn die Wohnungseigentümer untereinander zerstritten sind (und wenn es dabei womöglich auch noch die einzigen Wohnungseigentümer, und gleichzeitig auch noch Verwaltungsbeirats-Mitglieder, sind), dürfte eine Klärung nicht einfach werden.

Da dürfte mit großer Sicherheit nur entweder eine friedliche Einigung, oder aber eine Neuwahl, in Betracht kommen.

Sofern eine Neuwahl sich erübrigen sollte, weil wahrscheinlich bzw. möglicherweise nur wieder der gleiche Personenkreis betroffen wäre oder zur Wahl stünde, könnten aber zumindest durch eine bzw. auf einer außerordentlichen Eigentümer-Versammlung der Vorsitzende und der Stellvertreter des Beirats gewählt werden.

Oder aber besagte friedliche Einigung und anschließende Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters.

Letzteres dürfte auch kostengünstiger sein, da der Verwalter sicher für eine außerordentliche Eigentümer-Versammlung auch Kohle sehen will…

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Roth