Verwaltungsbeirat als Nichteigentümer?

In unserer Wohnanlage ist ein Nichteigentümer Verwaltungsbeirat.
Meine Fragen dazu:

  • Darf ein Nichteigentümer zum Verwaltungsbeirat gewählt werde, auch wenn im Verwaltervertrag nichts vereinbart ist?

  • Wenn der Verwaltervertrag daraufhin geändert werden soll, dass ein Nichteigentümer auch Verwaltungsbeirat sein kann…kann dies nur durch einen einstimmigen Beschluss geändert werden , oder reicht ein Mehrheitsbeschluss??

  • um einen Nichteigentümer zum Verwaltungsbeirat zu machen, ist dann Vorraussetzung, dass diese Möglichkeit im Verwaltervertrag stehen muss??

ich danke schon im vorraus

mfg

gunter wöhr

Wie bereits am 14.04.2013 geschrieben:

„Wird ein Nichteigentümer zum Beirat bestellt, ist der entsprechende Beschluss anfechtbar, dürfte zunächst aber NICHT nichtig sein. (Ein guter Verwalter sollte dies allerdings wissen und von vornherein darauf hinweisen und nicht argumentieren, dass er davon nichts hätte sagen müssen, sonst könnte er nämlich, auf Antrag von Eigentümern oder Verwaltungsbeiräten, zur Übernahme der, durch die Klage [die übrigens INNERHALB von 4 Wochen {!} nach der Eigentümer-Versammlung eingereicht werden muss] entstehenden Kosten verdonnert werden. Wenn also ein ein Eigentümer fristgerecht anficht, hat des Eigentümers Klage gute Erfolgsaussichten.“

"In der Praxis kann es unter Umständen sinnvoll sein einen Nichteigentümer zum Beiratsmitglied zu wählen. Dies z.B. dann, wenn sich kein weiterer Eigentümer für das Amt zur Verfügung stellt. Ist u.a. ein Familienmitglied eines Eigentümers, welches nicht Eigentümer ist, jedoch jahrelang im Hause wohnt und die Belange der WEG gut kennt, bereit, das Ehrenamt zu begleiten, sollten die Eigentümer davon Gebrauch machen. Ein „hilfsweise“ vollzählig bestellter Beirat ist besser als kein oder ein handlungsunfähiger Beirat (handlungunfähig sind 2, wenn einer die eine Position vertritt und der zweite die Andere - Anmerkung bzw. Ergänzung von mir).

Wo eine Anfechtungsklage zu befürchten steht, kann die Wahl von Nichteigentümern zum Beirat durch Vereinbarung legitimiert werden."

Letztere 2 Abschnitte sind wörtliches Zitat aus http://www.loena.de/recht/beiratsmitglied.html

Gruß

Wolfgang Roth

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

In unserer Wohnanlage ist ein Nichteigentümer
Verwaltungsbeirat.
Meine Fragen dazu:

  • Darf ein Nichteigentümer zum Verwaltungsbeirat gewählt
    werde, auch wenn im Verwaltervertrag nichts vereinbart ist?
    Wie bereits schon zuvor (also vor wenigen Tagen bereits mitgeteilt) ist die Einbeziehung eines Nicht-Eigentümers (evtl. der Mieter der ETW) zum Amt des Verwaltungsbeirat durchaus statthaft.
  • Wenn der Verwaltervertrag daraufhin geändert werden soll,
    dass ein Nichteigentümer auch Verwaltungsbeirat sein
    kann…kann dies nur durch einen einstimmigen Beschluss
    geändert werden , oder reicht ein Mehrheitsbeschluss??
    Diese Frage kann ich nicht eindeutig beantworten. Gefühlsmäßig und logischerweise denke ich, dass ein Mehrheitsbeschluss genügen kann.
  • um einen Nichteigentümer zum Verwaltungsbeirat zu machen,
    ist dann Vorraussetzung, dass diese Möglichkeit im
    Verwaltervertrag stehen muss??
    Nein !!!
    ich danke schon im vorraus

mfg

gunter wöhr

Hallo Günter,

Eigentlich muss das festgelegt sein in der Teilungserklärung ob ein Nichteigentümer Verwaltungsbeirat werden kann. Sollte das nicht der Fall sein und die Eigentümer ihn gewählt haben, sind sie wohl einverstanden.
Da es nicht im Verwaltervertrag verankert werden muss, muss dieser auch nicht geändert werden. Ob die Teilungserklärung geändert werden kann oder soll, erfahren Sie bei Ihrer Hausverwaltung.

Halten Sie mich auf dem laufenden. Viel Glück

Renate Querengässer