Hallo,
in unserer Anlage gibt es einen Verwaltungsbeirat, der eine Haus.- und Gartenfirma besitzt. Er ist bei uns als Haus.- und Gartenfirma eingestellt. Desweiteren erledigt dieser Verwaltungsbeirat eigenständig kleine Reparaturen in unserer Anlage aus. Diese Rechnungen werden bei der Verwaltung eingereicht und bezahlt. Hierüber gibt es aber keine Festlegung wie viel abgerechnet wird darf bzw. was zu reparieren ist. Dies entscheidet eigenhändig dieser Verwaltungsbeirat. Auch muss diese Arbeiten nicht gegengezeichnet werden. Bei der Belegprüfung ist nun der Punkt, das ein anderer Belegprüfer meinte das eine Abrechnung des besagten Verwaltungsbeirat nicht durchgeführt worden ist. Eine Entlastung bei der Belegprüfung hat es nicht gegeben. Nun zu meinen Fragen :
Wie verhält man sich in so einer Situation, wenn es zur Eigentümerversammlung kommt?
Wie sollte man in Zukunft mit dieser Situation umgehen?
Welche Auflagen sollten diesem Verwaltungsbeirat auferlegt werden? oder ist so eine Konstellation sogar gesetzeswidrig?
Danke für die schnelle Antwort.
MfG.
Robert