Verwaltungsbeirat in Eigentümergemeinschaft ?

Hallo Immobilienprofis

Wir hatten kürzlich unsere Eigentümerversammlung abgehalten. In den Traktanden stand die Wahl eines Verwaltungsbeirates. Im Vorfeld hat die Mehrheit der Eigentümer sich gegen die Wahl eines Beirates entschieden. Nun teilte uns jedoch der Verwalter mit das wir den Beirat wählen müssten, da im Zuge von Verkaufsformalitäten, beim Grundbuchamt auf die Teilungserklärung verwiesen wird in der es heißt " Die Wohnungseigentümer wählen mit Stimmenmehrheit…"
Weiterhin wird auf §29 WEG verwiesen.
Von einem muss war nirgends etwas zu lesen.
Die Gemeinschaft wurde 1983 gebildet und bis kürzlich wurde noch kein Beirat gewählt.

Meine Frage: Ist dieser ganze Aufwand wirklich nötig oder wurde die Angelegenheit unnötig zugespitzt.

Danke für Euer Feedback

Thomas

Hallo!
Von einer Pflicht für einen Beirat hab ich noch nichts gehört. (siehe §29 WEG : „können“)
Wenn soll man den wählen, wenn sich keiner bereit erklärt…
Grüße

Weiterhin wird auf §29 WEG verwiesen.
Meine Frage: Ist dieser ganze Aufwand wirklich nötig oder
wurde die Angelegenheit unnötig zugespitzt.