Hallo ich antworte direkt in Deiner Anfrage
Darf der Verwaltungsbeirat einer WEG (neu, seit 2012) die 1.
Rechnungsprüfung verweigern,
Rechts und Pflichten des VBR regelt § 29 WEG bitte dort nachsehen.
weil der Hausverwalter keine
Vermögenshaftpflichtversicherung für den Beirat abgeschlossen
hat?
Ist nicht Aufgabe des Verwalters, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft die dieses durch Beschluss regelt. Jeder WE der VBR werden will muss sich dann selbst fragen ob er dieses Ehrenamt ausüben möchte
Wenn ja, - wie kann der Beirat verhindern, dass er ggf. mit
seinem eigenen Vermögen haften muss?
Durch Beshcluss der WEG
Herzlichen Dank im Voraus für alle Antworten!
Brendon