Ich habe dazu folgenden Artikel gefunden:
„ist inzwischen anwaltlich geklärt.
Grundsatz: Reines Ehrenamt und unentgeltlich.
Ausnahme: Pauschale möglich, die max. Höchstgrenze liegt jedoch bei 150 Euro (Bayr. OLG).
Bei kleineren Anlagen deutlich darunter bzw. nur die Erstattung der tatsächlich entstandenen Auslagen gegen Nachweis.“
Meine Frage nun:
Wie lautet das genaue Aktenzeichen zu diesem Urteil?
Bzw. welche Möglichkeiten gibt es, dieses selbst herauszufinden (habe schon einiges versucht).
Jede Informationen kann wichtig sein!
Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie es wissen oder eine Idee haben, es finden zu können.
Vielen Dank und liebe Grüße