Verwaltungsbeirat - Wettbewerbsnachteil

Hallo WEG-Experten,

wir haben eine größere WEG und einen 3 köpfigen Verwaltungsbeirat.
Einer der Beiräte hat selbst über 20 Wohnungen (von ca. 300), und ist selbst Immobilien-Makler und „Dienstleistung“-Makler. Nennen wir ihn mal Herr Müller.

Dieser Hr. Müller versucht (ganz offen) verstärkt die Firma seines Bruders als Handwerker für anfallende Reparaturen anzubieten. Und natürlich sind die Angebote seines Bruders immer die günstigen als die der anderen Anbieter, weil er höchstwahrscheinlich die Angebote an ihn weiterleitet.

Ebenso bietet Hr. Müller selbst Angebote für div. Handwerksleistungen an und stellt anschließend auch selbst die Rechnung für die erbrachte Dienste.

Jetzt meine Frage: Darf er das? Wenn nein, welche Gesetze verbieten derartiges Verhalten? Wie kann ich gegen solchen Beirat als Eigentümer vorgehen?

Danke im Voraus für eure Antworten!

hallo anton,

als erstes: aufträge vergibt nur der verwalter und nicht der beirat, denn dieser hat nur beratende funktion. sollte ihr hausverwalter so schlecht sein, dass er nicht in der lage ist, die aufträge selbst zu vergeben, würde ich über die abwahl des verwalters nachdenken.

als zweites: natürlich kann der verwaltungsbeirat auch angebote einholen und diese dem verwalter vorlegen. wenn diese in der ausführungsqualität mindestens genauso gut und preiswerter sind, ist das gut für die weg. allerdings ist das geschäftsgebahren des herrn müller fragwürdig und nicht besonders vertrauen erweckend, weswegen ich ihn nicht wiederwählen würde, wenn die nächste wahl ansteht. hier werden nämlich private eigene interessen mit den interessen der gemeinschaft vermischt. bringen sie das thema zur nächsten eigentümerversammlung ein und dann werden sie sehen, wie die mehrheit darüber denkt.

ihre eigene einzelne meinung hilft da nicht weiter.

wie das ganze rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, da ich kein jurist bin. doch ich glaube, das ist auch nicht notwendig, denn das verhalten ist auf jeden fall anrüchig, wenngleich der weg kein schaden, sondern eher sogar ein finanzieller vorteil entsteht.

gruß

matthias

Hallo,
ja so etwas kommt immer wieder in größeren Wohnanlagen vor. Dass diese auf den 1. Blick zweifelhafte Küngelei dann immer für die Eigentümer negativ verläuft, ist jedoch nicht gesagt.
Wenn der „Bruder“ die Arbeiten zur Zufriedenheit und eben zu einem günstigen Preis ausführt, werden die meisten Eigentümer nichts dagegen haben.
Rechtlich kann man meiner Ansicht nach nicht viel machen. Nachweisen kann man diese Absprache - und Begünstigungsgeschäfte auch nicht.
Falls es dennoch zu nachweislichen Schlampereien kommen sollte, müsste man den Verwalter bei der nächstfälligen Wahl eben abwählen.
Gruß
H.J.L.