Verwaltungsbeirat

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Wir haben im Dezember 2007 eine Eigentumswohnung gekauft. In der Teilungserklärung steht, dass beim Verkauf einer ETW der Verwalter zustimmen muss. Vom Notar wurde dies beurkundet und uns in Rechnung gestellt. Jetzt nach 5 Monaten flattert noch eine Notarrechnung ins Haus, weil in der Teilungserklärung weiter steht:
Sofern ein Verwaltungsbeirat besteht, muss auch dieser zustimmen, ebenfalls notariell beurkundet. Der Beirat besteht natürlich und wir mussten nochmals jetzt nach 5 Monaten die 3 Urkunden für die 3 Personen bezahlen.
Bei der letzten Eigentümerversammlung sagte die Hausverwaltung, dass diese Kosten bisher der Hausgemeinschaft belastet wurden, dieses Mal die Rechnung aber komplett an uns ging, vom Notar aus.
Wir sind jetzt etwas irritiert, wer hätte denn den Notar über den Beirat informieren müssen? Und warum sollen wir jetzt alles selbst tragen (im Kaufvertrag steht, dass der Käufer für die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der ETW anfallen, aufkommt) wenn bisher diese Kosten von allen getragen wurden? :frowning:
Vielen Dank schonmal für eine Antwort!

Hallo,

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Wir haben im Dezember 2007 eine Eigentumswohnung gekauft. In
der Teilungserklärung steht, dass beim Verkauf einer ETW der
Verwalter zustimmen muss. Vom Notar wurde dies beurkundet und
uns in Rechnung gestellt.

Da hattet ihr Glück, dass der Verwalter nicht auch eine Sondervergütung verlangt hat, das ist nämlich in vielen Verwalterverträgen so vorgesehen (und auch nachvollziehbar, der Verwalter muss nämlich in der Regel beim Notar antanzen, kostet ja auch Zeit).

Jetzt nach 5 Monaten flattert noch
eine Notarrechnung ins Haus, weil in der Teilungserklärung
weiter steht:
Sofern ein Verwaltungsbeirat besteht, muss auch dieser
zustimmen, ebenfalls notariell beurkundet. Der Beirat besteht
natürlich und wir mussten nochmals jetzt nach 5 Monaten die 3
Urkunden für die 3 Personen bezahlen.

Das ist natürlich blöd, aber ihr hattet ja normalerweise die TE schon vor dem Kauf und hättet das wissen müssen ?

Bei der letzten Eigentümerversammlung sagte die
Hausverwaltung, dass diese Kosten bisher der Hausgemeinschaft
belastet wurden,

Sehr seltsam, vielleicht haben die anderen Eigentümer gar nicht mitbekommen, dass sie diese Kosten bisher bezahlt haben ? Was steht in der TE wegen der Kostentragung ? Die Gemeinschaft kann ja gar nicht beeinflussen, wie oft Wohnungen veräußert werden, ich habe noch nie gehört, dass jemand anderes außer dem Käufer/Verkäufer diese Kosten trägt.

dieses Mal die Rechnung aber komplett an uns
ging, vom Notar aus.
Wir sind jetzt etwas irritiert, wer hätte denn den Notar über
den Beirat informieren müssen?

Möglicherweise hat der Notar sich diese Infos über den Verwalter geholt. Wenn es in der TE so steht, dann muss das leider so gehandhabt werden.

Und warum sollen wir jetzt
alles selbst tragen (im Kaufvertrag steht, dass der Käufer für
die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der ETW
anfallen, aufkommt) wenn bisher diese Kosten von allen
getragen wurden? :frowning:

Siehe oben - die Frage ist, ob es bisher korrekt war, dass die WEG diese Kosten getragen hat.

Viele Grüße
Insel

Ok, Dankeschön Insel für die Antwort. VLG