Verwaltungsbeiratssitzung

unsere WEG hat keinen Beiratsvorsitzenden und keinen Vertreter, nach TE 15 Beiratsmitglieder. Die Einberufung erfolgte immer durch den Verwalter (Gewohnheitsrecht?). Dieser weigert sich nun infolge Abberufung. Kann nun ein einzelnes Mitglied, den Beirat
einberufen, oder kann ich als Eigentümer widersprechen
und bei Gericht, für mich das Einberufungsrecht beantragen

Vielen Dank

Hallo Mike,

ich verstehe Ihre Anfrage nicht. Wenn Sie 15 Beiratsmitglieder haben, können sich diese doch unabhängig vom Verwalter treffen. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse, sondern ist beratend tätig.

MfG

Matthias

oder kann ich als Eigentümer widersprechen
und bei Gericht, für mich das Einberufungsrecht beantragen

Ganz genau, das können Sie - dafür haben Sie sogar das Recht! Wenn Verwaltung und Verwaltungsbeirat sich weigert, kann jeder Eigentümer gerichtlich eine Versammlung einberufen lassen.

Der Verwaltungsbeirat wird vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates, nach Bedarf und Erfordernis, formlos einberufen (also auch z.B. telefonisch).

Den Wohnungseigentümern steht KEIN Einberufungsrecht zu; ebenso kann der Verwalter dies nicht verlangen. Andere Eigentümer und auch der Verwalter sind NICHT berechtigt, an diesen Versammlungen des Verwaltungsbeirats teilzunehmen (letzeres würde eine Kontrolle des Verwalters durch den Verwaltungsbeirat beeinträchtigen, durch ersteres wäre eine wirksame Kontrolle z.B. der Belege unpraktisch). In Einzelfällen kann natürlich eine Teilnahme des Verwalters sinnvoll sein.

Wenn sich der Verwalter infolge Abberufung weigert, den Verwaltungsbeirat einzuberufen, ist das nicht nur rechtmäßig, sondern er ist, wie oben ausgeführt, zu dieser Einberufung überhaupt nicht berechtigt.

Da, wie ausgeführt, auch der einzelne Eigentümer nicht zur Einberufung des Verwaltungsbeirates berechtigt ist, hilft hier also nur, an den Vorsitzenden zu appellieren, den Verwaltungsbeirat einzuberufen, vielleicht mit Erläuterung der Hintergründe.

Herzlichen Gruß