Verwaltungsfachangestellte / Fachhochschulreife

Hallo!

Ich habe nach der Realschule eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in NRW gemacht. Diese habe ich im Juni 2008 erfolgreich mit der Note „gut“ abgeschlossen.

Meine Frage: Habe ich durch die Ausbildung die uneingeschränkte Fachhochschulreife erlangt?

Ich würde nämlich gerne mit einem Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung machen und mich weiterbilden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

Also ich weiss ja nicht, ob da was geändert wurde, aber soweit ich weiss benötigt man einen dementsprechenden Schulabschluss, wo man Abschlussprüfungen für die Fachhochschulreife absolviert. Also z. B. Höhere Handelsschule mit 1 Jahr Praktikum bzw. kaufm. Ausbildung, damit man an einer FH studieren darf.

Ich habe jetzt mal beim Schulministerium NRW nachgehakt, und es ist so:
Mit abgeschlossener Ausbildung hat man den praktischen Teil der Fachhochschulreife errungen. Man kann dann in einem Jahr den schulischen Teil in einer sogenannten 12B Klasse nachmachen… für alle die, die es interessiert.