ich habe einen neuen Personalausweis beantragt und nun ein Schreiben erhalten, daß ich den Neuen ab sofort abholen könnte. Dabei wird dann die Verwaltungsgebühr (DM 15,–) erhoben, …
Nun meine Frage:
Warum soll ich eine Verwaltungsgebühr bezahlen?
Schließlich muss ich ja nach 5 Jahren einen neuen Ausweis beantragen!
Einer Gebühr würde ich einsehen wenn ich meinen Perso verloren habe und deshalb einen neuen brauche (ist ja dann zusätzlicher Aufwand und damit entstehen zusätzliche Kosten)!
Ist irgendwo geregelt wann solche „Verwaltungsgebühren“ in Rechnung gestellt werden dürfen und wie hoch diese sein dürfen???
Danke und nein. Ich bin rein zufällig ziemlich oft hier, und habe Deine Frage beantwortet, weil ich sie zufällig schnell beantworten konnte. Aber ich kann ja nächstes mal einfach drüberwegsehen…
Danke und nein. Ich bin rein zufällig ziemlich oft hier, und
habe Deine Frage beantwortet, weil ich sie zufällig schnell
beantworten konnte. Aber ich kann ja nächstes mal einfach
drüberwegsehen…
Nein, nein, das mit dem „das ging aber schnell“ war echt voller Begeisterung!!!
Eine Frage habe ich aber noch: Wie hoch darf so eine „Verwaltungsgebühr“ sein (in DM) und wer bestimmt dieses?
hab da einen interessanten Link, den es sich lohnt, mal reinzuschauen. Dafür sind sicher auch die Gebühren für den PA gedacht. Anders als die Freiheit der Gemeinden über die Festsetzung irgendwelcher Gebühren ist die Gebühr für Pass- und Ausweisausstellung zentral geregelt, alle Städte und Gemeinden haben dafür den selben Satz zu verlangen. Somit ist meine Antwort auf Deine Frage ganz unten im Thread also zum Teil widerlegt, was die Festsetzung der Ausweisgebühr betrifft…)
das habe ich gelesen. Es muß doch aber irgendeinen „Höchstsatz“ geben! Sonst könnte ja eine Gemeinde 5 DM verlangen, eine andere 100 DM.
Gibt es dafür kein „Kontrollorgan“???
Tschuldige, dass ich mich kurz einmische:
Beim Personalausweis ist es wirklich so, dass die Gebühren vom Gesetzgeber festgesetzt wurden. Das hat für die Gemeinden den Effekt, dass sie zwar 10 DM für den Perso nehmen dürfen und müssen, aber ca. 15 DM an die Bundesdruckerei zahlen müssen.
Bei vielen Leistungen, die vom Bund oder Land festgeschrieben sind haben diese auch die Höhe der Gebühren festgesetzt (zumindest jedoch einen Rahmen geschaffen).
Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf die Gemeinde die Höhe der Gebühren selbst festlegen.
Gruß
HaWeThie
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