Verwaltungsgericht

Hallo,

wenn eine Person A vor dem Verwaltungsgericht die Baugenehmigung seines Nachbarn anficht, muss dann auch der Nachbar vor das Verwaltungsgericht - als Begünstigter des Verwaltungsaktes - geladen werden? Wie nennt man die Position des Nachbarn vor Gericht? (Kläger = Person A; Beklagter = Gemeinde; Nachbar =?)

Vielen Dank

Martin Unterholzner

wenn eine Person A vor dem Verwaltungsgericht die
Baugenehmigung seines Nachbarn anficht, muss dann auch der
Nachbar vor das Verwaltungsgericht - als Begünstigter des
Verwaltungsaktes - geladen werden?

Ja, § 65 Abs. 2 VwGO:

„(2) Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie beizuladen (notwendige Beiladung).“

Wie nennt man die Position
des Nachbarn vor Gericht?

Beigeladener. Er wird nach § 63 Nr. 3 VwGO Beteiligter des Verfahrens, so dass sich die Rechtskraft des Urteils auf ihn erstreckt, § 121 VwGO.

Levay