Hallo Opec,
es soll geklärt werden, ob ein Studiengang wirklich schon
ausgelaufen ist oder nicht. Dieses Verfahren läuft bereits.
Nun ist es so, dass noch eine Prüfung fehlt und die Teilnahme
an der Prüfung soll unter dem von der Uni eingenommen
Standpunkt nicht gewährt werden, weil der Studiengang ja laut
Uni schon ausgelaufen sei. Wird jetzt anderweitig entschieden
und der Studiengang ist noch nicht ausgelaufen, so müsste eine
Teilnahme an der Prüfung möglich sein.
um eine „Gegenmaßnahme“ treffen zu können, muss man als Betroffener beschwert sein. Das heißt, es muss eine für den Betroffenen nachteilige Entscheidung durch die Behörde (Uni) getroffenen worden sein.
Das heißt, gibt es einen Entschluss der Uni, den Studenten nicht zu einer Prüfung zuzulassen, die aber trotzdem stattfindet, dann sollte der Student auf jeden Fall Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Der Student sollte sich auch informieren, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Es sei denn, die Prüfung wird im nächsten Semester wieder angeboten und er hätte kein Problem damit, zu warten.
Wenn es die Prüfung dagegen gar nicht mehr gibt, wird’s komplizierter. Denn inwieweit man die Uni zur Abnahme einer Prüfung bewegen kann, müsste man genauer recherchieren.
Gruß
Ultra