Verwaltungsgerichtsbarkeit

Hallo,

das Verwaltungsgericht ist zuständig für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Ob der von der von der Behörde ausgestellte und beanstandete Verwaltungsakt selbst gegen Verwaltungsrecht oder gegen das BGB verstößt dürfte dabei keine Rolle spielen, oder?

Danke

Martin Unterholzner

Stellen wir uns einen Moment vor, es würde eine Rolle spielen, also: Wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, dann ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig.

Welche Aufgabe hätte es denn dann noch…?

Levay

Welche Aufgabe hätte es denn dann noch…?

hi,

zu entscheiden, wenn ein VA gegen öff-Recht verstößt! Die Frage war ja, ob VG
zuständig ist, wenn VA rechtswidrig ist weil er gg. Zivilrecht verstößt. Hier
kommt man problemlos zum VG wegen dem VA, auf den Rechtsverstoß kommt es nicht
an. Anders natürlich beim Vertrag zwischen Behörde und Privatier, gel?

der showbee

Die
Frage war ja, ob VG
zuständig ist, wenn VA rechtswidrig ist weil er gg. Zivilrecht
verstößt.

Nein, das war nicht die Frage. Die Frage war, was gilt, wenn er gegen Verwaltungsrecht oder das BGB verstößt, kurzum: Was gilt, wenn er rechtswidrig ist. Und genau darüber hat das Verwaltungsgericht zu befinden.

Hier
kommt man problemlos zum VG wegen dem VA, auf den
Rechtsverstoß kommt es nicht
an

Ja. Habe ich was anderes behauptet?

Anders natürlich beim Vertrag zwischen Behörde und
Privatier, gel?

Es sei denn, es ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Aber das war ja alles gar nicht Gegenstand der Frage.

Levay