Verwaltungsgerichtshof

Wenn man wegen eines Bebauungsplans vor dem Verwaltungsgerichtshof klagt, ist das m.W. die erste und zugleich letzte Instanz.
Kann man vor dem VGH nur bei Verwaltungsfehlern der Gemeinde Erfolg haben? Oder kann man z.B. auch Baurecht auf Teilflächen innerhalb des BPlans durchsetzen, die die Gemeinde unbebaut lassen will? Kann ein BPlan vor dem VGH nur im Ganzen verworfen werden oder auch in Details?

Gruß Franz

Klingt nach Österreich.
Und da wäre die erste Instanz das Landesverwaltungsgericht. Der Verwaltungsgerichtshof die 2. Instanz.

Und wie das in A gehandhabt wird kann ich nicht sagen.
in D kann ein Bebauungsplan nur im Ganzen abgelehnt werden. Es handelt sich ja um ein Paket an Vorgaben. Die sind entweder alle gültig oder nicht.
Wir ein Teil gerügt, dann kann der B-Plan nicht in Kraft treten.
Die Gemeinde muss den umstrittenen Punkt neu fassen und den B-Plan erneut auf den Entscheidungsweg bringen.

MfG
duck313

Hallo,

einen Verwaltungsgerichtshof gibt es auch in Ba-Wü als 2. Instanz.
Die erste ist das Verwaltungsgericht.

&Tschüß
Wolfgang