Wenn man wegen eines Bebauungsplans vor dem Verwaltungsgerichtshof klagt, ist das m.W. die erste und zugleich letzte Instanz.
Kann man vor dem VGH nur bei Verwaltungsfehlern der Gemeinde Erfolg haben? Oder kann man z.B. auch Baurecht auf Teilflächen innerhalb des BPlans durchsetzen, die die Gemeinde unbebaut lassen will? Kann ein BPlan vor dem VGH nur im Ganzen verworfen werden oder auch in Details?
Gruß Franz