Sachverhalt:
Wir haben uns über eine Maklerin für eine Mietwohnung beworben und wurden auch als neue Mieterausgewählt. Wir wurden daraufhin eingeladen, uns bei der Mietverwaltung vorzustellen und ggfs. auch im selben Termin die Mietverträge zu unterzeichnen.
Bei diesem Termin haben wir die Verwaltung nicht „kennengelernt“, bekamen aber den (mit unseren Daten) ausgefüllten Mietvertrag ausgehändigt, den wir gleich hätten unterschreiben können. Dabei fiel uns auf, dass die Nebenkosten doch höher liegen werden, als geplant (vielleicht unser Fehler, da wir nicht wussten, dass eine Gasetage immer separat/zusätzlich abgerechnet wird).
Aufgrund der höheren Kosten haben wir uns noch etwas Bedenkzeit erbeten, um nochmal über die Kosten nachzudenken. Letztlich wollten wir die Wohnung dann nicht mehr mieten und sagten ab.
Nun haben wir von der Maklerin/der Verwaltung für die erstellten Verträge eine Rechnung über EUR 50,- Verwaltungsgebühr erhalten. Davon war vorher keine Rede.
Auf jeden Fall würde ich mit einem Anwalt dagegen angehen. wenn man nicht reagiert und auch die Rechnung nicht bezahlt, kann es sonst zu Problemen kommen.
hallo zusammen
ich meine ihr brauchst das nicht zubezahlen
wenn ihr keinen vertrag über diese 50 euro habt
genau weiss ich das aber leider nicht
ich hoffe euch können andere mitglieder helfen
vlg udo
Hallo stormrider2010
ich bin kein Experte auf diesem Gebiet.
Meine Rechtsauffassung sagt mir aber,dass
eine Rechnung über einen nicht zustandegekommenen Vertrag unrechtmäßig ist.
Ich denke ja.
Die Maklerin und der Hausverwalter sind schon für Sie in Aktion getreten, sprich der Vertrag wurde gemacht und Sie wurden als eigentliche Mieter vorgestellt.
Da Sie nun abgesagt haben, muss die Maklerin wieder weitersuchen - die bis dahin geleistete arbeit lässt sie sich natürlich bezahlen.