Hallo,
wie hoch dürfen die Verwaltungskosten eines Hausordnungsdienstes liegen? Laut Gesetz darf doch der Vermieter keine Verw.-Kosten auf den Mieter umlegen. Wie sieht es aber bei Fremdrechnungen aus?
Danke
Silas
Hallo Silas,
aus dem Betreff geht hervor, dass es sich um die Gebäudereinigung handelt. Die ist umlagefähig und gehört nicht zu den Verwaltungskosten.
Gruß!
Horst
Hallo Silas,
aus dem Betreff geht hervor, dass es sich um die
Gebäudereinigung handelt. Die ist umlagefähig und gehört nicht
zu den Verwaltungskosten.
Hallo, Horst,
danke für die erste Meinung!
Wie sieht es aber aus, wenn diese Gebäudereinigungsfirma ihrem Arbeiter nur 520 € bezahlt, aber von den Mietern 1800 € kassiert?
Danke
Silas
Hallo Silas,
Wie sieht es aber aus, wenn diese Gebäudereinigungsfirma ihrem
Arbeiter nur 520 € bezahlt, aber von den Mietern 1800
€ kassiert?
da würde ich sagen, das ist zunächst einmal intern Sache der Firma, was sie dem Kunden berechnet. Der Kunde ist der Vermieter.
Der Vermieter kommt aber eventuell dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht nach, wenn andere Reinigungsfirmen da preisgünstiger sind.
Dazu müsste man aber dann irgendwie an einen Preisvergleich kommen…
Gruß!
Horst
Reinigungsfirmen da preisgünstiger sind.
Dazu müsste man aber dann irgendwie an einen Preisvergleich
kommen…
Das wollte ich wissen, Horst!
Noch viel Erfolg bei der WM
Silas