Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage (ich weiss etwas ungewöhnlich, für uns aber wichtig)
Folgende Lage:
Im Land Berlin wurde im Jahr 2006 ein Schulentwicklungplan (SEP) erstellt, Gültigkeit 5 Jahre. Die dazu gehörige Ausführungsvorschrift tritt mit Ablauf des 1. Februa 2007 aus. In diesem SEP gab es die Aufforderung an die Bezirke sog. Teilplanungen zu erstellen, eben nach dieser AV.
Ein Bezirk hat es bis ins Jahr 2009 nicht geschafft einen Teilplan zu erstellen. Der daruafhin erstellte beruft sich auf o.g. AV, die jedoch mit 1.2.2007 ausgelaufen ist und NICHT ERNEUERT wurde.
Ausgrund dieser teilplanung sollen nunmehr Schulen geschlosseb, bzw. Zügigkeiten verringert werden, woraufhin in manchen Stadtteilen die Schulen „künstlich“ verkleinert wurden. Eltern haben demnach Ablehnungen erhalten, obwohl die Schule an und für sich Platz hätte.
Welche Folge hat eine nicht vorhandene AV, wenn auf Grund dieser Pläne erstellt werden?
Bei Gebührenbescheiden müssen die AVs auch Geltung haben, sonst muss nicht bezahlt werden!
Ist das hier ähnlich, dass nicht vorhandene AVs, auf die sich jedoch bezogen wird, die Maßnahme keine Gültigkeit hat?
Vielen Dank für die Hilfe.
Grüße
Doris