Verwaltungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,an unserem Stammtischergab sich die folgende ungelöste Frage:
seit wann gibt es in Deutschland den Begriff der „unteren“ Behörden?
Erst in unserer schönen Republik, oder bereits in der Weimarer Zeit oder sogar schon im Kaiserreich?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße aus Berlin
Kurt

Du meine Güte, keine Ahnung :smile:
Gruß wieselwalli

Hallo Kurt,

leider kann ich Ihnen nicht sagen, wie sich der Verwaltungsaufbau in der Weimarer Republik oder noch früher gestaltete. Vielleicht kann Ihnen da eher ein Historiker weiterhelfen.

Viele Grüße

Katja

http://de.wikipedia.org/wiki/Landesbeh%C3%B6rde

Die Scherzfrage ist gut.

Bereits in Preußen ab 1815 wurde der Landrat als oberste Kommunalbehörde und zugleich unterste Landesbehörde eingeführt.