Verwaltungsrecht

Liebe/-r Experte/-in, hallo Leute!
Habe ein etwas schwer zu beschreibendes Problem und hoffe, jemand wird aus dem Folgenden schlau und kann mir eine Antwort geben:
Ein Verein möchte in Berlin eine bilinguale Kita eröffnen und legt dem Senat bzw. dem zuständigen Stadtbezirk eine entsprechende Konzeption vor. Hierbei wird von Anfang an klar gesagt, dass von den Eltern ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben werden soll. Damit wird u.a. für die Kinder vernünftiges Bio-Essen angeboten, zusätzliche Fachkräfte u.a. für Sport und frühmusikalische Erziehung, Spracherziehung etc finanziert. Das Ganze wird vom Senat/Stadtbezirk genehmigt und die Kita eröffnet.
Da der Erfolg und die Nachfrage groß sind, will der Verein also eine zweite Kita nach demselben Konzept eröffnen. Nach einigem Hin und Her wird dann schließlich eine zweite Kita eröffnet – allerdings in einem anderen Stadtbezirk. Nachdem die zuständige Bearbeiterin dem Verein, speziell der für die pädagogische Arbeit zuständigen Frau (nicht in Deutschland geboren, hat hörbaren Akzent), schon vor der Eröffnung jede Menge Steine und spitze Bemerkungen in den Weg gelegt hat, fällt ihr ca. 4-5 Monate, nach dem die Kita eröffnet hat, plötzlich ein, dass es „illegal“ ist, dass ein Elternbeitrag verlangt wird und verlangt, dass dieser abgeschafft wird, die Kita rein deutsch (also nicht bilingual) zu führen sei und ohne jegliche zusätzliche Angebote. Schließlich habe man ja nicht auf Wunsch der Senats- bzw. Stadtbezirksverwaltung die Kita eröffnet und habe sich also dieser Anordnung zu fügen (Bislang gab es diese „Anordnung“ noch nicht schriftlich, nur mündlich!).
Dies hätte zur Folge, dass 1. die fremdsprachlichen Erzieher entlassen werden müssen, dass 2. die Kinder das billigste Essen bekommen müssen (23,-€/Monat : 30 = 0,77€/Tag) und dass 3. von einem Konzept nicht mehr die Rede sein kann, da dann nur reine Kinderaufbewahrung nach dem Berliner Bildungskonzept stattfinden kann und keinerlei zusätzliche Angebote möglich sind.
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass für keine der Kita-Gründungen irgendwelche staatlichen Fördermittel geflossen sind und für die erste, mittlerweile seit 5 Jahren erfolgreich nach dem oben erwähnten Konzept in einem anderen Stadtbezirk arbeitende Kita auch bisher keine staatlichen Förder-/Zusatzmittel fliessen. Alle Zusatzangebote werden von den Elternbeiträgen und selbst organisierten Sponsoren finanziert.
So, nun meine Frage/n:
Kann es sein, dass die besagte Verwaltungs-„Dame“ lediglich ihre (sorry) größenwahnsinnigen und ausländerfeindlichen Ambitionen auslebt oder gibt es irgendwo tatsächlich die rechtliche Möglichkeit, dass der Senat/die Bezirksverwaltung dermaßen in die Arbeit einer Kita reinreden (und diese somit kaputtmachen) kann?? Wenn ja – wo kann man das nachlesen?? Oder steht es irgendwo, dass diese „Dame“ das eben NICHT darf?
Wie gesagt – in einem anderen Stadtbezirk gibt es keinerlei Probleme!

Hallo, es gibt ein KiFöG Bund auch für Länder. Hat Berlin ein KiFöG verabschiedet? Wie ist die schriftliche Begründung mit Rechtsgrundlagen? Alle Kitas in allen Bezirken müssen gleich behandelt werden.

Ich würde mal das Bundes Familienministerium anschreiben. Die geben bestimmt gerne Auskunft. Kopiere Deinen Text als e-Mail und ab damit an >>

http://www.bmfsfj.de/

Kinderförderungsgesetz (KiföG)
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Es ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten und soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen.

Danke - das mit der Mail werde ich mal versuchen :smile:
Und wie gesagt - schriftlich liegt bis jetzt noch nichts vor…

Ich denke, es handelt sich hier weniger um Verwaltsrecht im besonderen, als um Satzungsrecht der Einrichtung. Was steht in der Satzung bzw. Betriebserlaubnis? Ist hier eine bilinguale Einrichtung benannt, kann die Erzieherin tun was sie will, sie muss sich der Rechtsverordnung der Stadt bzw. der Satzung der Einrichtung fügen.

Einfach mal reinsehen oder anfordern.

Danke für die Antwort.
Zunächst einmal handelt es sich um eine Kita, die dem Konzept nach bilingual ausgerichetet seon sollte und für das Konzept usw auch zunächst eine Betriebserlaubnis nach $ 45 SGB VIII erhalten. Und dort steht ja auch im Absatz 3, dass der Träger eine Konzeption vorzulegen hat und auch die fachliche Qualifikation des Personals nachzuweisen hat.
Um so unverständlicher ist jetzt die Forderung, keinen Elternbeitrag mehr zu erheben und nur noch monolingual zu arbeiten.

Das die ErzieherInnen nicht machen können, „2was sie wollen“ und mindestens sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten haben - ich glaube nicht, dass wir darüber diskutieren müssen. Das ist doch wohl selbstverständlich…

Hallo Greenfox,

das hört sich ja nach einem realen Problem an.

Ich hab mal ein Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder gegoogelt. Aber das betrifft eher „öffentliche Einrichtungen“.

Leider durfte ich nie im Jugendamt arbeiten, darum hab ich auch nicht wirklich Ahnung davon. Da der Hort keine öffentlichen Mittel etc. erhält, verstehe ich nicht, was das das Jugendamt angeht. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Leiterin nicht die nötige Qualifikation (Erzieherin) hat, oder dass gewerberechtlich (sicherheitsrechtlich) Bedenken bestehen.

Schau dir doch mal das o.g. Gesetz an – es müsste ein Bundesgesetz sein, also auch in Berlin gelten. Darin steht auch was von einem Elternbeirat. Notfalls würde ich einen Verein gründen. Ich sehe den (privaten) Hort eher als gewerberechtliche Sache. Ob es sinnvoll ist, sich ans Gewerbeaufsichtsamt zu wenden (wegen der Einrichtung, geeignete Räume, etc.)?

Damit werde ich dir wohl nicht viel helfen können – trotzdem viel Glück.

Viele Grüße aus Oberbayern

Johanna Karkosch

PS: Ich hoffe, diesmals kommt die Antwort bei dir an.

Sorry, kann leider keine Lösung anbieten.

Gruß Dirk

Trotzdem Danke - man kann ja nicht alles wissen!

Wenn die Nachfrage sehr hoch ist, gibt es nach Petitionen bis zum Deutscher Bundestag Möglichkeiten in der Gemeindeordnung. Da wäre eine einfache Initiative, Begehren und Bescheid.

Das Stadtviertel beruft sich immer auf die höhere Fürsorge und schon vorhandene Erfahrung ins Negative.

Besonders vor der Islamisierung warnt mittlerweile die CIA aus USA.

In milderen Gegenden kann eine Substanz aufgebaut werden in der Kommunikation. Dagegen sind schon Vorstufen von Brennpunkte diktiert von Massen und Rudelbildung. Der Staat unterstützt dann keine unberechenbare Dynamik gegen die eigene Kultur.

Der Druck der Öffentlichkeit verbietet halt manchmal Bedürfnisse von Anwohnern. Die Leitkultur der CDU bildet halt auch solchen Druck und da helfen nur persönlichen Einsatz in der Gemeinde mit sozialen Einrichtungen und Kooperationen.

Zwischen Unternehmen und Schulen gibt es Kooperationen mit IHK, also holt Euch Unternehmen wie auch andere Organisationen ins Boot. Macht Werbung und zeigt Offenheit zu klassische Ordnung im wissenschaftlichen Sinn.

Studien beweisen wie wichtig Instrumente sind für das Denken und schulischen Lernen. Nun legt Beweise und konkrete Ergebnisse vor wie bei Musik und Theater Veranstaltungen. Nutzt dafür regionale Zeitungen und Infoschreiben.