Verwaltungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

bin dankbar für jeden tip/ratschlag im folgendem sachverhalt

ein krankenpfleger macht eine 2 jährige vollzeitweiterbildung zum pflegedienstleiter
kosten über 10 000 EUR
diese weiterbildung macht er weil er seinen beruf wegen einer chronischen
hauterkrankung nicht mehr ausüben kann
mit dieser begründung bewirbt er sich auch bei dem institut und darf 2004-2006
die
weiterbildung absolvieren
nach erfolgreichem abschluss bewirbt er sich bei mehreren firmen als
pflegedienstleiter
diese würden ihn zwar gerne nehmen, dürfen aber nicht - da
er keine zulassung nach sgb XI von den krankenkassen bekommt: begründung
er hatte keine 2 jährige vollzeitbeschäftigung gehabt, erst danach wird man als pdl
zugelassen
diese praxis kann der mann aber nicht mehr sammeln da er wie beschrieben seien
erkrankung hat

durfte das institut den mann zu der weiterbildung zulassen?
kann man dagegen auf schadenersatz klagen?
wenn ja, ist es seit 2006 verjährt

bin dankbar für jeden tip

freundliche grüße!

Hallo fairplay,

leider kann ich Ihnen hier auch nicht helfen.
Ich würde es über das Forum
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versuchen.
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