Liebe/-r Experte/-in,meine Frage ist.Ob ich vom Jugendamt
bzw. zuständigem
Sachbearbeiter die Kopie vom Besprochenem verlangen
darf.
Es geht darum,dass ich allein meine Tochter
erziehe.Mutter lässt sich meistens angetrunken sehen.Und
das 3-4Mal im Jahr.Sie hat Aufenthaltsgenehmigung,die
bald verlängert werden sollte.Daher wurde unser
Jugendamt
von der Ausländerbehörde angeschrieben,um zu prüfen.In
wie weit es die Bindung gibt zwischen Mutter und der
Tochter gibt.Da habe ich etwas gesagt und eben so meine
Tochter,sie ist in einer Woche 13Jahre alt.Kurz
gesagt.Wie erzählten wie wir ohne Mama zu recht
kommen.Die Beamtin vom Jugendamt meinte,sie würde einen
Bericht erfassen und es an das Ausländeramt
schicken.Meine Frage ist.Habe ich darauf Recht,zu
sehen,was an die Ausländerbehörde schriftlich zukommt?
Darf ich es als Kopie für mich haben?Ich habe die
Sachbearbeiterin gebeten es mir schriftlich zukommen
lassen.Seit einer Woche keine Reaktion.Im Voraus danke
ich Euch für Eure Hilfe.Mit lieben Grüßen Jörg
Du hast entsprechend der gesetzlichen Regelungen ein
Recht auf Akteneinsicht, dass Du ggfls. durch das
Verwaltungsgericht durchsetzen kannst. Meistens hilft
es, wenn Du einen Termin zur Akteneinsicht schriftlich
verlangst. Am besten über die Amts- öder
Behördenleitung. Rechtsgrundlage ist das
Verwaltungsverfahrensgesetz. Die §§ in den einzelnen
Bundesländern sind unterschiedlich.
Hallo,ich danke Ihnen für die Antwort.Das hat mich auf
jeden Fall weitergebracht.So weiß ich wie jetzt
vorzugehen habe,ohne etwas Falsches gemacht zu haben.
Jörg
Hallo,
Du hast entsprechend der gesetzlichen Regelungen ein
Recht auf Akteneinsicht, dass Du ggfls. durch das
Verwaltungsgericht durchsetzen kannst. Meistens hilft
es, wenn Du einen Termin zur Akteneinsicht schriftlich
verlangst. Am besten über die Amts- öder
Behördenleitung. Rechtsgrundlage ist das
Verwaltungsverfahrensgesetz. Die §§ in den einzelnen
Bundesländern sind unterschiedlich.
also ich würde Dir selbsterständliche eine Kopie der Aussage deiner Tochter machen. Ich weiß jedoch nicht, ob Du einen Anspruch darauf hast.
Sorry, dass ich Dir nicht weiter helfen kann, aber aus Erfahrung kann ich Dir nur raten: Niemals (besonders bei größeren Behörden) Angst davor haben, die Vorgesetzten anzusprechen, zur not bis zum Oberbürgermeister oder wer auch immer der Hauptverwaltungsbeamte ist.
Hallo Jörg,
es handelt sich in Ihrem falle um eine Verhandlungsniederschrift, das in der Regel sowohl von dem zu „Hörenden“ als auch von dem sachbearbeiter unterschrieben wird. Aus Rechtssicherheitsgründen erhält der zu Hörende eine Ausfertigung des Protokolls resp. Verhandlungsniederschrift.
Die Aufnahme von Verhndlungsprotokollen in Verwaltungssachen richtet sich nach den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften über das jeweilige Verwaltungsverfahren, den sogen. Verwaltungsverfahrensgesetzen. Ich würde nochmals höflich aber bestimmt, um eine Ausfertigung der Verhandlungs-Niederschrift bitten. Anderenfalls würde ich wegen der Bedeutung der Angelegenehit einen Anwalt aufsuchen. .
da das Schreiben zwischen Jugendamt und Ausländerbehörde ein amtsinternes Schreiben sein dürfte, hast Du keinen Rechtsanspruch auf eine Kopie. Dennoch würde ich die Sachbearbeiterin noch einmal freundlich um eine Kopie bitten. Aber wie gesagt: einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Ich war der Meinung bereits geantwortet zu haben - ist jedoch noch als offene Anfrage bei mir enthalten!? Daher (nochmals) eine Antwort und bitte um Entschuldigung für die lange Antwortzeit.
Ich würde sagen, dass es sich um einen Bericht des Jugendamtes an das Ausländeramt handelt und Sie nur Mitteiler waren und nicht als Empfänger der Mitteilung vorgesehen sind. Vergleichbar mit einer Zeugenaussage bei der Polizei - von dieser erhalten Sie auch keine Ausfertigung, die dann an die Staatsanwaltschaft oder andere Behörden geht, da meist noch andere Informationen in dem Bericht enthalten sind, die nicht für Sie bestimmt sind und aus datenschutzrechtlichen Gründen zwar unter den Behörden ausgetauscht, aber Ihnen nicht zugänglich gemacht werden dürfen oder können.
Ich hoffe die Antwort genügt in der KÜrze und stellt mein persönliches Rechtsempfinden dar.