Verwaltungsrecht Handlungsanweisung

… Rundschreiben Berlin
Hallo, welche Bedeutung, bzw. Verbindlichkeit hat eine Handlungsanweisung im Verwaltungsrecht? Sind die jeweiligen Behörden daran gebunden oder kann jeder Bezirk für sich selbst entscheiden? Zum Beispiel könnte der Senat von Berlin ein ‚Rundschreiben‘ veröffentlichen mit den Erläuterungen und Einstufungen zur Vergütung bestimmter Berufsgruppen im Honorarbereich. Müssen die Bezirke Berlins sich daran halten oder können diese dieses 'Rundschreiben’ignorierern? Ist das rechtlich ok? oder sind Rundschreiben und Handlungsanweisungen noch anderen Gesetzen unterworfen, die ersteres wieder aufheben könnten? Woran erkennt man denn die Verbindlichkeit?

Hallo,

Handlungsanweisungen sind in der Regel interne Anweisungen, wie Gesetze innerhalb der Behörde umgesetzt oder angewandt werden sollen. Damit soll u.a. eine einheitliche Rechtsanwendung erreicht werden, so dass nicht jede Zweigstelle dieser Behörde nach eigenem Gutdünken handelt.

Welche Verpflichtungswirkung sie entfalten, hängt immer wieder davon ab, wie die Erlasser das Abweichen von diesen Handlungsanweisungen tolerieren oder ahnden. Möglich ist es durchaus, dass Handlungsanweisungen mit anderen Gesetzen oder Richtersprüchen kollidieren; manchmal ist es sogar der Kernpunkt dieses Rundschreibens, dieses Kollidieren bewusst in Kauf zu nehmen (Stichwort: „Nichtanwendungserlass“)

Gruss

Iru