Hallo,
eine hypothetische Beispiel Frage in die Fachrunde
Ein fleißiger Student, der nach dual noch einen weiteren Abschluss ablegen will, zum staatlich geprüften Betriebswirt, das bilden zur Info einige Schulen/Berufskollegs aus, ruft zuerst in der Schule an und lässt sich beraten, die lehrfachkraft - findet die Idee toll - aber hält nichts von einer externenprüfung - Begründung da kann ja jeder kommen, später will hier keiner mehr das abendstudium besorgen, wenn das bekannt wird das das so einfach ist. Und sie würde auch nicht glauben, dass man eine Zulassung bekommt.
Der Student versucht es und stellt einen Zulassungsantrag laut Gesetz, zur Externenprüfung bei der Bezirksregierung, erhält die Zulassung weil die Erfahrung Bachelor wird angerechnet stimmt um eine Zulassung zur Prüfung zurechtfertigen.
Bezirksregierung teilt dem Studenten die Schule zu, mit der er vorab telefoniert hat Und informiert auch selber die schule
student schickt eine Mail, ruft 3 Tage später im Sekretariat bittet um Rückruf - da keine Mail antwort. Schickt wieder eine Mail und bekommt ganze 3 Woche keinerlei Rückmeldungen.
Da der Prüfungstermin vor der Tür steht, bittet er die Bezirksregierung um Hilfe. Zeitnah kommt dann eine Mail von der Schule. Ja, hier der Prüfungstermin.
Er schreibt zurück bittet um ein Gespräch gern persönlich und um Einblick in die letzten prüfungsunterlagen in Kopie (dieser Wunsch wurde im Zulassungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt und genehmigt) für die Vorbereitung und würde sich auch über ein Telefonat freuen.
etwas zeit vergeht, dann eine Mail, hier 3 Seiten lernmaterial + onlinezugang da finden sie den rest. Problem beim onlinezugangn war das zwar login Daten gab aber keine Website dazu, wo man sich einloggen soll. Und mein Wunsch zur prüfungskopie wurde nicht beachtet.
problem, jetzt stand in 3 tagen die Prüfung an.
fazit: Teilnahme an der prüfung war dem Studenten, wegen fehlender Unterlagen nicht möglich.
geschichte ende!
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-> welche Möglichkeiten hätte dieser student ggf. rechtlich?
Idee: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrer/schule
Und dann klagen
Grund: Untätigkeitsklage in Tateinheit mit grob fährlässiger Unterschlagung von Vorbereitungsunterlagen. Gleichzeitig wird aufgrund dieser Vorgehensweise, die zukünftige Neutralität des Prüfungsausschusses in Frage gestellt, da dort dann diese angeklagten Lehrkörper vertreten sind, wenn eine Nachschreibprüfung ermöglicht wird. Da es keine vergleichbaren Schule im Unkreis gibt, die diese Prüfung abnehmen und die offiziell nächste Prüfung erst im Sommer 2015 statt findet wird Schadensersatz (gibt es hier was oder ist die Zuerkennung der Prüfung dies?) gefordert und die Zuerkennung von diesen Prüfungsleistungen.
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wie seht ihr die Thematik?
danke!!!
viele gruss
max