nun, mal rein hypothtisch gesprochen… jemand repariert sein motorrad auf dem bürgersteig und blöderweise kleckert ein halber liter benzin über… kleiner fleck…schwupps kommt ne rechnung von der stadt… 27 euro für den einsatz eines nicht bekannten gerätes… 2 Beamte a 1 Stunde a 33 Euro ( Hallo ?? ) plus 5 Euro für ein bindemittel…
könnte man da widerspruch mit aussich auf erfolg einlegen ?
thx
stephan
Hallo Stephan,
da Du so billig - oder preisgünstig - weggekommen bist, würde ich einfach zahlen. Es hätte auch die Feuerwehr mit einem Ölzug eingeetzt werden können und eine Untersuchung, ob etwas in die Kanalisation lief. Tipp. Zahlen erspart weiteres Geld.
Gruss Günter
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Verursachcherprinzip
Hallo,
jemand repariert sein motorrad auf dem bürgersteig und
blöderweise kleckert ein halber liter benzin über…
kleiner fleck…
= Schaden am Gehsteig
schwupps kommt ne rechnung von der stadt…
Verursacher wird für chadensbehebung herangezogen.
27 euro für den einsatz eines nicht bekannten gerätes…
google mal/ruf mal einen Geräteverleih an, was das gerät pro h kostet inkl. Versicherung etc.
2 Beamte a 1 Stunde a 33 Euro ( Hallo ??
was verlangt dein Motorradmontur oder der Elektriker ?
) plus 5 Euro für ein bindemittel…
könnte man da widerspruch mit aussich auf erfolg einlegen ?
glaub ich eher nicht.
Du hast einen Schaden verursacht und musst nun für dessen Beseitigung gerade stehen. Die Rechnungspositionen sehen auf den ersten Blick nicht überhöht aus.
ciao maxet.
Hallo Stephan!
rechnung von der stadt… 27 euro für den einsatz eines nicht bekannten gerätes… 2 Beamte a 1 Stunde a 33 Euro ( Hallo ??
) plus 5 Euro für ein bindemittel…
könnte man da widerspruch mit aussich auf erfolg einlegen ?
Da meinte es jemand richtig gut mit Dir. Kennst Du andere Leute, die für 33 €/Stunde ausrücken? Anderweitig bezahlst Du schon mehr für die Anfahrt. Bindemittel 5 € ist auch ein Schenkpreis. Ein ganz freundlicher Zeitgenosse wollte „kein Faß aufmachen“. Man hätte es keineswegs so billig machen müssen, sondern könnte eine Firma beauftragen, damit Du Dich an die Preise gewöhnst. Wenn es jemand auf den schmerzhaften Denkzettel angelegt hätte, hätte er noch eine Bodenuntersuchung unter und neben den Gehwegplatten veranlaßt. Außerdem hast Du viel Glück, daß Dir niemand obendrein eine saftige Strafe aufbrummt. Du hast öffentlichen Verkehrsraum zweckentfremdet. Na gut, das geht als Ordnungswidrigkeit durch. Aber Du hast grob fahrlässig Boden und Grundwasser mit gefährlichen Stoffen… blabla…
Zahle schnellstmöglich!
Gruß
Wolfgang