Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht

Hallo, die Straße vor der Schule meiner Tochter ist eine 30er Zone (ganz). Durch die Anbindung einer weiteren Straße (auch 30er Zone) soll nun eine Durchgangsstraße entstanden sein, die nicht mehr dem § 45 1c der StVo entspricht. Wo kann ich die Grundlage (für die Durchgangsstraße) so einer Entscheidung finden.

Dazu kann man wenig sagen. Man müsste einen Lageplan sehen können.

(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

Hallo, es handelt sich um die Straßen Holstenkamp und Kavosvar Spange in 21509 Glinde.
Einen Lageplan gibt es im Internet.

Kaposvar Spange heißt sie und das ist die Tempo 30 Zone ?
Ab Kreisel geginnt die Zone ?

Das der Holstenkamp keine Tempo 30 Zone sein kann leuchtet mir ein, das ist eine Hauptverbindungsstraße mit viel Verkehr.

Und was ist nun Deine Frage bzw. Beschwerde ?
Wo ist Tempo 30 und was ändert sich jetzt, weil man was neu gemacht hat ?

Und warum musst du Dich eigentlich kümmern ?

Hallo, beide Straßen sind aktuell 30er Zonen. Das soll sich nun ändern. Beide Straßen sind als „Durchgangsstraßen“ eingestuft worden und somit soll Tempo 50 gelten.
Ausgenommen zwei 30er Zonen (7-17 Uhr) vor dem einen Kiga in der Kaposvar Spange sowie vor der Grundschule / Gemeinschaftsschule / Kiga im Holstenkamp.
Meine Frage ist, auf welcher Grundlage kann so eine Beurteilung als Durchgangsstraße erfolgen. Leider konnte ich dazu nichts weiter finden.
Danke schon mal !

Na, weil das Hauptverbindungsstraßen mit nicht nur reinem Anliegerverkehr sind.
Und das der Holstenkamp überhaupt „Tempo 30“ war halte ich mind. für strittig.

Und das ist wohl auch der Grund für die Umstellung auf Tempo 50.

leider sehe ich noch immer nicht das Problem.
Es ist doch die Behörde, die Tempo 30-Zonen einrichten kann, aber nicht muss !

Und das kann sie auch rückgängig machen, wenn es dafür gute Gründe gibt.

Ich kenne die Gründe nicht, frage halt bei der Stadt Glinde nach. Oder der übergeordneten Straßenverwaltung.

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