hi!
Ich studiere seit 3 Wochen Verwaltungswirtschaft, und habe zu dem Thema „materielle und formelle Gesetze“ mal eine Frage an die Verwaltungsrechtler hier. Und zwar würde ich diese Frage gerne am Beispiel der Strassenverkehrordnung(Stvo) und des Strassenverkehrgesetzes(Stvg) stellen.
1.) Die Stvo ist als Rechtsverordnung abstrakt-generell (materielles Gesetz). Kann man sie auch explizit als Gesetz bezeichnen?
2.) Das Stvg ist ein formelles Gesetz, und schafft die Rechtsgrundlage für die Stvo (§ 6, abs.1). Ist es auch ein Gesetz im materiellen Sinne?
Vielen Dank für die Antworten…
Hallo!
1.) Die Stvo ist als Rechtsverordnung abstrakt-generell
(materielles Gesetz). Kann man sie auch explizit als Gesetz
bezeichnen?
Also ich persönlich würde das wohl nicht, sondern sie als Verordnung bezeichnen, oder eben als „Gesetz (nur) im materiellen Sinne“. Es ist sicherlich nicht falsch, sie als Gesetz zu bezeichnen, wenn klar ist, dass man mit dem Begriff nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern auch Gesetze „nur“ im materiellen Sinne gemeint sind.
2.) Das Stvg ist ein formelles Gesetz, und schafft die
Rechtsgrundlage für die Stvo (§ 6, abs.1). Ist es auch ein
Gesetz im materiellen Sinne?
Ja, ist es, weil es abtrakt generelle Regelungen mit Außenwirkung enthält, was charakteristsich ist für ein Geset im materiellen Sinne. Gesetze übrigens, die zwar Gesetze im formellen, nicht aber im materiellen Sinne sind, sind übrigens ziemlich selten. Das einzige Beispiel, das mir einfällt, ist das Haushaltsgesetz.
Gruß,
Florian.
Hallo Daniel,
die StVO ist (wie viele andere Verordnungen auch) eine
Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft
Das heisst:
Eine Verordnung benötigt immer eine Verordnungsermächtigung in einem Gesetz. Urheber einer Verordnung ist nicht das Parlament, sondern die Exekutive; deswegen spricht man bei Verordnungen auch von exekutivem Recht.
Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet, also gleichsam für jeden „gilt“. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag (allerdings möglicherweise vom Bundesrat) beraten und verabschiedet wurde.
mfg
Frank
Gesetze übrigens, die zwar Gesetze im
formellen, nicht aber im materiellen Sinne sind, sind übrigens
ziemlich selten. Das einzige Beispiel, das mir einfällt, ist
das Haushaltsgesetz.
Gruß,
Florian.
Mir fallen noch Gesetze zur Einrichtung bzw. Abschaffung von Behörden ein. Aber das nur am Rande…
Vielen Dank für die Antworten. Studiert jemand von euch zufällig an der FH Bund in Brühl?
OT
Hallo!
Vielen Dank für die Antworten. Studiert jemand von euch
zufällig an der FH Bund in Brühl?
Nis zu danken und ich für meinen Teil jedenfalls studiere nicht (mehr). Als kleiner Tipp, Off-topic und hoffentlich keine unerwünschte Werbung (Ist ja eine kostenlose Seite). http://www.studivz.de - da könntest Du fündig werden, wenn Du Anschluss suchst.
Gruß,
Florian.