Hallo,
ist „verwaltungsrechtliche Haftung“ ein Ausdruck, der im Recht gebraucht wird? Nehmen wir an man fährt zu schnell und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Könnte man da nicht sagen, dass der Fahrer des Fahrzeuges für die Geschwindigkeitsübertretung verwaltungsrechtlich haftet? Oder verwendet man dafür einen anderen Ausdruck? Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung sind ja auch gängige Begriffe, verwaltungsrechtliche Haftung hört man aber eher selten, wieso? Oder beteutet verwaltungsrechtliche Haftung was völlig anderes?
Danke
Martin Unterholzner
ist „verwaltungsrechtliche Haftung“ ein Ausdruck, der im Recht
gebraucht wird?
Ich habe ihn mal bei Google eingegeben und nur wenige Treffer bekommen (jedenfalls für Googl’sche Verhältnisse). Bekannt war mir der Ausdruck bis dahin auch nicht. Auf keinen Fall handelt es sich um einen sehr gebräuchlichen Terminus.
Nehmen wir an man fährt zu schnell und begeht
eine Ordnungswidrigkeit. Könnte man da nicht sagen, dass der
Fahrer des Fahrzeuges für die Geschwindigkeitsübertretung
verwaltungsrechtlich haftet?
Ich perönlich find’s unpassend, denn auch das hier stimmt nicht:
Oder verwendet man dafür einen
anderen Ausdruck? Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
sind ja auch gängige Begriffe
Den Begriff der strafrechtlichen Haftung kenne ich nämlich so eigentlich auch nicht. Wikipedia sagt dazu:
„Unter Haftung versteht man im deutschen Zivilrecht das Unterworfensein unter den Vollstreckungszugriff anderer, also unter staatliche Gewalt.“
Laut Wikipedia soll es den Begriff auch im Strafrecht geben. Mir ist er da bisher noch nicht begegnet.
Levay