Hallo…
…mich würde der Verwaltungstechnische Vorgang des Finanzamtes bei der Bearbeitung einer Einkommenssteuererklärung interessieren.
Insbesondere dann, wenn der Antragssteller sich innerhalb der Privatinsolvenz befindet, welche sich noch nicht in der Wohlwollensphase befindet, nicht verheiratet aber in der Pflicht zum Kindesunterhalt steht und sich zudem im Bezug von ALG2 befindet.
Bekommt der Gläubiger irgendeinen schriftlichen Hinweis oder gar Bescheid mit Informationen über die Nachberechnung der Steuerlast, oder wird direkt und ausschließlich mit dem Insolvenzverwalter korrespondiert?
Warscheinlich fehlt es mir an Sachkenntnis der entsprechenden Fachwörter, aber auch stundenlanges googlen hat mir bisher nicht geholfen.
Viele Grüße
Fritz