Verwaltungsverfahren: Anhörung und Widerspruch

Hallo Gemeinde,

meine spezielle Fachbehörde für Schlamperei und Ignoranz (= ein südd. Versorgungsamt) sorgt mal wieder dafür, daß mein grauen Zellen nicht einrosten. Mal sehen, ob sich jemand Fachkundiges zu diesem Fall findet.
Da mE der zeitliche Ablauf relevant ist, schildere ich den Fall chronologisch:

  • 2009 Frau A bekommt einen Bescheid vom Versorgungsamt (VA) über GdB 50

  • 07/2012 Frau A bekommt vom VA eine Anhörung zur geplanten Herabsetzung des GdB auf 40. Frau A reagiert nicht.

  • 04/2013 VA erlässt Bescheid über GdB 40

  • 05/2013 Frau A legt Widerspruch ein und verlangt Akteneinsicht

  • 06/2013 Frau A begründet Widerspruch nach Akteneinsicht

  • 08/2013 VA schickt erneute Anhörung zum Bescheid von 2009 wg. geplanter Herabsetzung des GdB auf 20. Zu diesem Zeitpunkt ist über den Widerspruch noch nicht entschieden

Frau A ist der Ansicht, daß die erneute Anhörung rechtswidrig ist, solange nicht rechtskräftig über den Widerspruch von 05/2013 entschieden wurde.

Frau A meint auch, daß der Bescheid von 2009 gar nicht mehr Gegenstand einer Anhörung sein kann, wenn das VA 2013 einen neuen Bescheid erlassen hat.

Hat Frau A recht ?

Danke im Voraus &Tschüß

Wolfgang