Verwaltungsvertrag von 1964

Hallo, kann mir jemand einen Hinweis geben wo ich mich erkundigen kann ,ob ein Verwaltungsvertrag aus 1964 noch gültig ist?Unsere Verwaltung geht über „Leichen“ und reagiert überhaupt nicht auf Anfragen .
Danke schön.
Gruß an Alle

Beim Register für zivilrechtliche Verträge im Bürgeramt deiner Gemeinde. Einfache Auskunft ist bei diesen Registern sogar kostenfrei!

Hallo,
vielleicht ist es hilfreich zu erwaehnen, was oder wer in dem Vertrag geregelt ist oder sein sollte. Wer ist „unsere“, die deutsche?

Guten morgen,zuerst danke schön dafür,dass du dir Zeit gefunden hast um mir zu beantworten ,finde dein Ratschlag sehr überzeugend,habe mich schon dort per email gemeldet ,schriftliche Auskunft finde ich besser als sonstige.danke.Lilianna

Hallo,ja, das ist ein Vertrag zwischen deutsche Parteien: WEG und Verwaltung und es geht momentan nur um eins ob solche Vertrag noch seine Gültigkeit hat ,weil in zwischen ist schon dritte Verwaltung die sich selbst „berufen“ hat ohne Übergabeprotokoll oder Wahl der Eigentümer.ich möchte sehr gerne Informationen darüber holen bevor ich zum Anwalt gehe.danke dir für deine Antwort und wünsche einen schönen Tag.Gruß.Lilianna

Also eine Hausverwaltung?
Dann darfst du ganz sicher davon ausgehen, dass der Vertrag nicht beim Bürgeramt zu finden ist.

Merke: die Antwort kann nicht besser sein als die Frage. Keine Information rein -> keine Information raus. Gitl für jeden Antwortautomat.

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Natürlich bleibt ein Vertrag gültig. Aufheben oder ändern kann ihn nur die WEG.
Und der Vertragstext muss natürlich bei der (jeweiligen) Verwaltung vorliegen und eigentlich müsste auch jeder einzelne Eigentümer eine Kopie haben.

Hallo

ich habe den Vertrag , mir geht nur um eins ,fest zu stellen ob solche Vertrag noch gültig ist.Wer oder was kann das prüfen?Hilf mir bitte ,ich weiss nicht weiter.

Anwälte

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Bitte verwende nicht den Button ‚Antworten‘, sondern den Button ‚Kommentieren‘. Ansonsten wirst du nach der nächsten Neuordnung der Beiträge durch das SYSTEMTM einen interessanten Effekt erleben: niemand weiß dann mehr, wer worauf ‚geantwortet‘ hat.

Wenn man nicht weiß, zwischen welchen Parteien der Vertrag überhaupt geschlossen wurde und was genau drin steht, kann man deine Frage nicht beantworten. Das sollte dir doch wohl irgendwie logisch erscheinen, hm? Du kannst doch nicht ernsthaft annehmen, dass Verträge nach einer bestimmten Frist automatisch ihre Gültigkeit verlieren.

Es KANN SEIN, dass der uralte Vertrag nicht mehr gilt, weil du schreibst:

und diese natürlich nicht im ursprünglichen Vertrag genannt wurde. Andererseits ist das:

schlicht unmöglich, weshalb ich vermute, dass du uns wichtige Informationen nicht gegeben hast oder gar nicht geben kannst. Im ersten Fall ist das dann dein eigenes Problem, im zweiten Fall bleibt dann wirklich nur der Anwalt vor Ort, der das klären kann.

Denk mal drüber nach.

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Ich bin hier weil ich Hilfe brauche und keine Belehrung ,ich suche hier keine Unterhaltung sondern einen Tip /Vorschlag ,wo ich den Vertrag prüfen kann,mehr nicht.
Halte deine „Bemerkungen“ zurück wenn du kein Rat weiss auf sowas kann ich verzichten.

Hast du gar nicht gelesen, was ich geschrieben habe, hast du es nicht verstanden oder bist du an Hilfe eigentlich gar nicht ernsthaft interessiert?

Oje…

Na, dann viel Spaß auf dem Bürgerbüro.

Ich werde das Lachen dort bis hier hin hören können.

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Hallo,
wenn es jetzt mit Zusatzinfo neuerdings einen Verwaltungsvertrag eine WEG Wohneigentumsgemeinschaft betrifft, das Thema aslo geklaert ist, dann heisst er (nebenbei) Verwaltervertrag, das ist keine Belehrung sondern Hilfe zur google-Suche. Der Vertrag kann auf 5 Jahre maximal abgeschlossen werden. Resp wieder verlaengert werden um bis zu 5 weitere Jahre. Das sollten die Miteigentuemer mitbekommen, denn in den Einladungen zur Eigentuemerversammlung sollte es schriftlich zu lesen sein. Nach der Versammlung im Beschlussbuch.
Gruss Helmut

Du bist ja der Witzigsten einer! Wie soll man Dir denn helfen können wenn Du noch nichtmal die fundamentalsten Antworten lieferst.

  1. Durch wen und mit wem (alle) wurde der damalige Vertrag abgeschlossen.
  2. Das Einfachste wäre als nächstliegendes ´nen Termin bei der Hausverwaltung machen und dann da Einsicht in den Verwaltervertrag verlangen sowie eine Kopie davon. Die muss Dir die Verwaltung, kostnpflichtig, höchstens 50 Cent gelten dafür als angemessen, ausdrucken.
    Und dann kann die Eigentümergemeinschft, wenn sie will, so:
    https://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/hausverwaltung-kuendigen-und-abwaehlen-so-gehen-sie-vor/ gegen die jetzige Verwaltung vorgehen.
    Und das hier:

ist einfach eine frech-ungezogene Antwort die Du jemandem gibst der oder die versucht Dir zu helfen! ramses90

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Hallo,
was soll also der alte Vertrag, hast Du den aus dem Altpapier gezerrt?
Nimm den neuen Vertrag mit der derzeit altuellen Verwaltung.

Entweder hast Du die Berufung der neuen Verwaltung nicht mitbekommen, oder es ist keine ordentliche Verwaltung. Vielleicht gibts auch schon wieder eine vierte neue Verwaltung, von der Du uns nicht berichtet hast.
.
Wie oft gehst Du eigentlich zu den Eigentuemer-Versammlungen, die mindestens 1x im Jahr stattfinden sollten?
.
Mit dem alten Kaufvertrag fuer Dein vorletztes Auto kann Dir ein Anwalt beim Neuwagen kaum weiterhelfen, aeh mit dem uralten Vertrag einer vergangenen anderen Verwaltung. Nimm den neuen Verwaltervertrag mit zum Anwalt.
Gruss Helmut

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Hallo Helmut,vielen dank für deine Antwort,das Problem liegt nicht an mir sondern an die Verwaltung die verweigern Auskünfte / Informationen und Nachweis Vorlage für „verschwundene“ Sonderumlage.
Eine offiziele Verwaltungswechsel hat nicht gegeben (außer Rundschreiben,dass jetzt eine andere Verwaltung für uns zuständig wird) das sind nun krimminelle Handlungen und ich will das klären.ich habe den Verdacht,dass diese alte Verwaltungsvertrag von 1966 mit damalige Verwaltung nicht für nachfolgende Verwaltungen gelten kann.
Die andere Eigentümer verhalten sich sehr zurück „schweigende Lämmer“ ich aber kämpfe um meine rechte.