Verwandschaft im juristischen Sinne - ja oder nein

Ich wünsche der Expertenrunde einen wunderschönen guten Tag verbunden mit freundlichen Grüßen!

Mir brennt da eine Frage auf den Nägeln auf die es sicher eine Antwort gibt. Folgende Situation:
Eine Mutter kommt bei einem Autounfall ums Leben und hinterlässt einen neun jährigen Jungen. Drei oder vier Jahre später heiratet der Vater wieder und die Frau wird für den Jungen zur Stiefmutter.
Der Junge wird älter und als er das 26. Lebensjahr vollendet hat gehen seine Stiefmutter und sein Vater getrennte Wege. Beide wenden sich anderen Partnern zu und heiraten erneut, die Stiefmutter wird später Witwe und hat aber über die Jahre hinweg Kontakt zu dem Jungen - ihrem Stiefsohn. Als die Frau verstirbt bedenkt sie den Stiefsohn mit einem kleinen Erbe.
Ist die Frau nun bis zum Schluss die Stiefmutter des Mannes oder ist sie im juristischen wie im erbrechtlichen Sinne lediglich eine Bekannte von ihm?

Ich sage schon mal danke für die Mühen!

Beste Grüße
Ron

Hallo Ron,

Drei oder vier Jahre
später heiratet der Vater wieder und die Frau wird für den
Jungen zur Stiefmutter.

hat sie ihn denn damals adoptiert?

Viele Grüße
Ramona

Hallo Ramona,

danke für die Prompte Antwort!
Laut Abstammungsurkunde wurde der Junge „an Kindes Statt“ angenommen.
Das bedeutet doch Adoption wenn ich nicht irre?

Viele Grüße
Ron

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Google ist dein Freund!

Die Formulierung „an Kindes statt“ eingeben und schon der erste Treffer erklärt alles.

Levay

oder ist sie im juristischen wie im erbrechtlichen Sinne
lediglich eine Bekannte von ihm?

Ja, es sei denn, sie hätte den Stiefsohn adoptiert.

Hallo,

also ich habe irgendwo im Gesetz mal gelesen, dass man ein Leben lang verschwägert bleibt. Also wenn ein Ehepartner einen Bruder/Schwester hat, bleibt der Schwager/Schwägerin auch nach der Scheidung und nach x-anderen Heiraten der Schwager. Hat z. B. Konsequenzen beim Zeugenaussageverweigerungsrecht vor Gericht.

Stiefeltern sind, soweit ich weiß, auch verschwägert. Sollte also genauso gelten.

Übrigens: Stiefkinder haben laut Erbschaftsgesetz den gleich hohen Freibetrag und günstigen Steuersatz bei der Erbschaftssteuer wie eigene Kinder.

Gruß
Ingrid
P.S.: Die Tochter meines Mannes fragte mich, als wir aus dem Standesamt kamen, was wir denn jetzt sind. Verschwägert fand sie nicht richtig, sie nannte es dann „verstiefelt“.

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Ein freundliches Hallo!

Leider hatte ich einige Tage keinen PC zur Verfügung, daher das verspätete Dankeschön für all eure Mühen. Eure Informationen waren sehr hilfreich und gestatten nun, auch in Verbindung mit einigen Infos aus dem Internet, recht gut vorbereitet diese Sache anzugehen.

Liebe Grüße
Ron