Besteht zwischen Stiefvater und Stieftochter ein Verwandschaftsverhältnis so daß die Pflegekasse Verhinderungspflegeleistungen verweigern kann ?
Hallo!
Sie sind so wenig verwandt,dass sie sogar heiraten könnten. Sie sind nicht verwandt.
Und m.E. nach kommt es darauf überhaupt nicht an, denn es geht von „Angehörigen“ des zu Pflegenden aus. Schließlich geht es „nur“ darum,der Pflegebedürftige wird sachgerecht versorgt, entweder von Angehörigen gegen Pflegegeld oder als Sachleistung durch einen Pflegedienst.
Und die „Verhinderungspflegeleistung“ ist ja ein bezahlter Ersatz,wenn der Pflegende selbst erkrankt oder in Urlaub fährt.
Info:http://nullbarriere.de/verhinderungspflege.htm
MfG
duck313
danke für ihre Auskunft,
siehe hierzu jedoch §39 SGB XI 2.2