Verwandschaftsverhältnis - was bin ich/wir?

Hallo meine Frage dreht sich um die Definition von Familenverhältnissen:

Und zwar:

Meine Schwester hat einen Freund-
nun bin ich auch mit Seiner Schwester zusammengekommen.

Klingt komisch ist aber so, hat sich halt so ergeben :smile:

Wenn wir alle heiraten, was wären wir dann füreinander?

Liebe Grüße…

Moin,

komische Frage(n):

Wenn wir alle heiraten, was wären wir dann füreinander?

Das geht in D nicht - Du kannst jeweils nur mit 1 Person verheiratet sein. Darüber hinaus sind Ehen unter Geschwistern nicht möglich.

Meine Schwester hat einen Freund-

sie wäre die Ehefrau ihres jetzigen Freundes, der dann ihr Ehemann wäre.

nun bin ich auch mit Seiner Schwester zusammengekommen.

sie wäre dann Deine Ehefrau und Du ihr Ehemann.

Das Verwandschaftsverhältnis Bruder zu Schwester würde durch letztgenannte Eheschließungen nicht verändert und mit dem jeweiligen Ehepartner des Bruders/der Schwester wäre man verschwägert. Ob „verschwägert“ juristisch als Verwandschaftsverhältnis gilt, kann ich nicht sagen.

Wenn wir alle heiraten, was wären wir dann füreinander?

Deine jetzige Freundin wäre deine Frau. An dem Verhältnis zu deiner Schwester wird sich nichts ändern. Der Mann deiner Schwester wird dein Schwager sein.

Du wirst der Schwager des Mannes deiner Schwester sein. Gleichzeitig ist deine Frau die Schwägerin deiner Schwester und obendrein auch noch die Schwägerin des Mannes deiner Schwester.

*schmunzel*

Viele Grüße
Fragezeichen

Danke Fragezeichen, das Schwager/Schwägerin war mir nicht so geläufig :smile:

Weils so schön ist
Moin,

Wenn wir alle heiraten, was wären wir dann füreinander?

dazu hast Du ja schon eine Antwort gekriegt, aber wie es richtig kompliziert sein kann, darfst Du hier lesen (hab ich mal vor Urzeiten kopiert und hab leider keine Quellenangabe)

_Als ich die Mitte der Dreißig erreicht hatte, heiratete ich eine Witwe, die etwas älter war als ich und die bereits eine erwachsene Tochter hatte. Mein Vater, seit einigen Jahren Witwer, verliebte sich in meine Stieftochter und heiratete sie wenig später. Ich war etwas verblüfft, als ich mir klar darüber wurde, dass mein Vater nun mein Schwiegersohn geworden war und meine Stieftochter jetzt auch meine Mutter war, denn sie war ja die Frau meines Vaters.

Einige Zeit später bekam meine Frau einen Sohn, der gleichzeitig Schwager meines Vaters wurde, denn er war ja der Bruder seiner Frau. Ich erschrak bei dem Gedanken, dass er nicht nur mein Sohn, sondern auch mein Onkel war, denn er war ja der Bruder meiner Schwiegermutter, also der Frau meines Vaters, die die Tochter meiner Frau war.

Bald darauf bekam meine Schwiegermutter, also die Frau meines Vaters, die übrigens nicht nur meine Stiefmutter war, sondern zugleich auch meine Stieftochter, ebenfalls einen Sohn, der dadurch zu meinem Bruder wurde, er war nämlich der Sohn meines Vaters, gleichzeitig aber auch mein Enkelkind, denn er war ja der Sohn der Tochter meiner Frau. Meine Frau wurde dadurch meine Großmutter, denn sie war ja meines Bruders Großmutter.

Ich bin also nicht nur der Mann meiner Frau, sondern auch ihr Enkel, denn ich bin ja der Bruder des Sohnes ihrer Tochter. Da aber bekanntlich der Mann der Großmutter Großvater heißt, tja… bin ich nun also mein eigener Großvater…_

http://www.youtube.com/watch?v=Q7TRaY-i5GU

Wie ist es denn dann, wenn die Kinder beider Paare einander heiraten wollen würden? Unter normalen Basen/Vettern ist diese ja erlaubt, doch diese Beiden sind sich ja dann in beiden Richtungen verbast oder vervettert.

To.i

Hi,

egal, soweit ich weiss, dürfen alle Cousinen und Cousins 1. Grades heiraten, eine Einschränkung wird da nicht gemacht. Die Gefahr von genetisch bedingten Krankheiten liegt allerdings doppelt so hoch wie beim „normalen“ nicht-verwandten Paar.

Gruß
Nita

Sehr schön, Gandalf…

Bald darauf bekam meine Schwiegermutter, also die Frau meines
Vaters, die übrigens nicht nur meine Stiefmutter war, sondern
zugleich auch meine Stieftochter

Nehmen wir mal an „du“ stibst. Wie sieht es dann mit der gesetzlichen Erbfolge aus? Wird der Anteil der Stiefmutter und der Stieftochter aufaddiert, weil es ja die gleich Person ist?

Gruß
Fragezeichen

hallo

Die

Gefahr von genetisch bedingten Krankheiten liegt allerdings
doppelt so hoch wie beim „normalen“ nicht-verwandten Paar.

Wobei sich die Gefahr aber auf nicht so hohem Niveau bewegt (3% bei unverwandt, 6% bei Cousin 1. Grad).

Das spezielle bei Erbkrankheiten ist ja schlussendlich, wenn dann tatsächlich beide Eltern die Anlage zur selben rezessiven Erkrankung mitbringen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, das ein gemeinsames Kind betroffen ist bei diesem Paar sehr hoch. Wenn nicht beide betroffen sind, ist die Wahrscheinlichkeit für rezessive Erkrankungen gleich Null.

Das heisst, wenn die beiden miteinander verwandten Eltern keine solchen gemeinsamen Anlagen mitbringen, können sie 20 Kinder haben, ohne das genetische Krankheiten auftreten.

Gruss, sama

Moin,

Ob „verschwägert“ juristisch als
Verwandschaftsverhältnis gilt, kann ich nicht sagen.

nein, keine Verwandtschaft, sondern Schwägerschaft:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1590.html

Deswegen fragen doch Richter die Zeugen immer:
„Sind Sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert?“ :wink:

Gruß

Gleichzeitig ist deine Frau die Schwägerin deiner Schwester

Bis hier okay.

und obendrein auch noch die Schwägerin des Mannes deiner
Schwester.

Schwägerin? Das geht gar nicht, sie ist die Schwester des Mannes!

Was Du meinst, nennt sich Schwippschwägerin.

Gruß