Liebe ExpertInnen,
gibt es diese Frage an Zeugen im US- oder im britischen Justizwesen auch in dieser Form wie bei uns?
Wenn ja, wie ist bitte der Wortlaut?
Danke im voraus.
Gruß Gudrun
Liebe ExpertInnen,
gibt es diese Frage an Zeugen im US- oder im britischen Justizwesen auch in dieser Form wie bei uns?
Wenn ja, wie ist bitte der Wortlaut?
Danke im voraus.
Gruß Gudrun
Hi,
gibt es diese Frage an Zeugen im US- oder im britischen
Justizwesen auch in dieser Form wie bei uns?
diese Frage gibt es in Deutschland nicht, sondern nur den Umstand, daß jemand die Aussage verweigern kann, wenn [alles weitere s. § 52 ZPO]. Wie der Richter das herausfindet, ist seine Sache. Insofern gibt es in den USA eine ähnliche Bestimmung (wo sie steht, weiß ich nicht), nach der ein „close relative“ ein „right to refuse to give evidence“ hat. Wie der Richter herausfindet, ob das zutrifft, ist seine Sache.
Gruß,
Christian
Hallo Gudrun,
ja das Britische Rechtssystem kennt dieses auch und zwar sogar noch länger als wir…
In GB (Und den USA,die ja weitgehend das GB-System übernommen haben)
gibt es ja den sogennanten „Friedensrichter“ der im Gegensatz zu unserem System sowohl als Zivil-als auch als Strafrichter in Erscheinung tritt.
Hintergrund für diesen „Friedensrichter“ ist der Gedanke gewesen,das
(im Mittelalter wo er „entstand“) dieser aufgrund des „kleinen“ Gerichtssprengels (in der Regel nämlich nur die Stadt) auch jeden Bürger
persönlich kannte…
Das es heutzutage ganz anders aussieht…-)
mfg
gibt es diese Frage an Zeugen im US- oder im britischen
Justizwesen auch in dieser Form wie bei uns?diese Frage gibt es in Deutschland nicht, sondern nur
den Umstand, daß jemand die Aussage verweigern kann, wenn
[alles weitere s. § 52 ZPO]. Wie der Richter das herausfindet,
ist seine Sache. Insofern gibt es in den USA eine ähnliche
Bestimmung (wo sie steht, weiß ich nicht), nach der ein „close
relative“ ein „right to refuse to give evidence“ hat. Wie der
Richter herausfindet, ob das zutrifft, ist seine Sache.
Hallo Christian,
ich habe diese Frage aber schon x-mal in Gerichtszenen von deutschen Produktionen (Filme, Krimis, Frau Salesch) mit eigenen Ohren gehört.
Dieser Link z.B. bestätigt, daß das keine Erfindung der Filmemacher ist:
http://www.agiburg.de/zeugen/ag_zeug3.htm
(bißchen runterscrollen bis zur 3. gelben Kugel)
Es ist ja eine Frage an die Zeugen und nicht an den/die Angeklagten und deswegen verstehe ich Deinen Hinweis auf § 52 ZPO auch nicht.
Aber egal. Der ganze Hintergrund meiner Frage ist einfach der, daß ich nicht weiß oder vergessen habe, ob in us-amerikanischen oder britischen Justizfilmen die Zeugen diese Frage ebenso gestellt bekommen.
Ich hätte auch im Fremdsprachen- oder Kinobrett nachfragen können, hielt aber meine Frage hier am besten aufgehoben.
Danke für Antwort, auch wenn ich mich jetzt nicht schlauer als vorher fühle. 
Gruß Gudrun
Hallo nochmal,
ich habe diese Frage aber schon x-mal in Gerichtszenen
von deutschen Produktionen (Filme, Krimis, Frau Salesch) mit
eigenen Ohren gehört.
klar wird die Frage gestellt, aber sie muß eben nicht wörtlich so gestellt werden. Es reicht bspw. auch die Belehrung, daß man als Verwandter oder Verschwägerter nicht aussagen muß.
Es ist ja eine Frage an die Zeugen und nicht an den/die
Angeklagten und deswegen verstehe ich Deinen Hinweis auf § 52
ZPO auch nicht.
Stimmt, das betraf den Angeklagten. Aber im § 383 gibt es ähnliche Rechte für Zeugen.
Gruß,
Christian
Dankeschön Frank,
für Deine Ausführungen.
Dann werde ich beim nächsten Justizfilm, der im TV läuft, mal besonders darauf achten.
Gruß Gudrun
ja das Britische Rechtssystem kennt dieses auch und zwar sogar
noch länger als wir…
In GB (Und den USA,die ja weitgehend das GB-System übernommen
haben)
gibt es ja den sogennanten „Friedensrichter“ der im Gegensatz
zu unserem System sowohl als Zivil-als auch als Strafrichter
in Erscheinung tritt.
Hintergrund für diesen „Friedensrichter“ ist der Gedanke
gewesen,das
(im Mittelalter wo er „entstand“) dieser aufgrund des
„kleinen“ Gerichtssprengels (in der Regel nämlich nur die
Stadt) auch jeden Bürger
persönlich kannte…Das es heutzutage ganz anders aussieht…-)
mfg
Hallo,
für Deine Ausführungen.
Dann werde ich beim nächsten Justizfilm, der im TV läuft, mal
besonders darauf achten.
wenn es um irgendetwas von Bedeutung geht, würde ich auf diese Quelle verzichten. Die Autoren von Filmen und Serien orientieren sich nur dann an der Realität, wenn sie sich nahtlos in den Film einfügt. Wenn nicht, wird sie verdreht, gebogen oder bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. „Bestes“ Beispiel hierfür ist der Film Doppelmord (Double Jeopardy).
Leider benutzen viel zu viele Menschen TV- und Kinoproduktionen als „Lherfilme“ für die Realität. Einem Freund von mir (Polizist) wurde neulich allen ernstes erklärt, ihr soeben vorläufig festgenommener Sohn hätte das Recht auf einen Anruf und einen Anwalt. Sie bekam von ihm daraufhin das Recht, zuhause in Ruhe zu warten, bis die Staatsanwaltschaft ihre Vernehmung beendet hätte.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
für Deine Ausführungen.
Dann werde ich beim nächsten Justizfilm, der im TV läuft, mal
besonders darauf achten.wenn es um irgendetwas von Bedeutung geht, würde ich auf diese
Quelle verzichten.
es ist nichts von Bedeutung. Es interessiert mich einfach, nur so. 
Und glaub mir, ich weiß, daß Film nur Film ist und ich dachte auch eher an einen älteren Film, der noch mit Blick auf Qualität gedreht wurde („Die 12 Geschworenen“ oder „Zeugin der Anklage“ oder sowas ähnliches).
Die Frage ist hier aufgetaucht:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
und dabei ist mir bewußt geworden, daß ich darauf noch nie geachtet habe!
Gruß Gudrun