Verwandt / verschwägert

Hallo,

folgender Fall:

Der Vater (V) von A hat eine Frau (F) geheiratet, die eine Tochter (T) hat. A behauptet, dass T nicht seine Stiefschwester ist, weil V und F keine gemeinsamen Kinder bekommen haben. Stimmt das? Gibt es irgendwo eine gesetzliche Definition, was „Stief-“ bedeutet?
Und noch eine Frage: ist A mit T gem. § 1590 BGB verschwägert?

Gruß
Nelly

Und noch eine Frage: ist A mit T gem. § 1590 BGB verschwägert?

Natürlich nicht.

Und noch eine Frage: ist A mit T gem. § 1590 BGB verschwägert?

Natürlich nicht.

Hallo,

das heißt A muss vor Gericht gegen T aussagen ?
bzw. T muss gegen V aussagen usw.?

Danke

Und noch eine Frage: ist A mit T gem. § 1590 BGB verschwägert?

Natürlich nicht.

das heißt A muss vor Gericht gegen T aussagen ?
bzw. T muss gegen V aussagen usw.?

Auch wenn die beiden nicht verschwägert sind, sind sie doch immer noch verschwistert. Stiefgeschwister sind m. W. im dritten Grade miteinander verwandt, soweit reicht auch das Zeugnisverweigerungsrecht in der StPO.

IANAL
Schorsch

Hallo,

folgender Fall:

Der Vater (V) von A hat eine Frau (F) geheiratet, die eine
Tochter (T) hat. A behauptet, dass T nicht seine
Stiefschwester ist, weil V und F keine gemeinsamen Kinder
bekommen haben. Stimmt das? Gibt es irgendwo eine gesetzliche
Definition, was „Stief-“ bedeutet?
Und noch eine Frage: ist A mit T gem. § 1590 BGB verschwägert?

Hallo Da hier noch eine Begriffsdefinition von „Verschwägert“ zu Fragen führte, ich sie aber ohne die verworrnen Buchstaben dort nicht direkt beantworten konnte, also hier die Auflösung:
V hat einen Bruder B, der eine Frau K hat, dann ist K die Schwägerin von V. Es kann durchaus sein, dass Sprössling A daher auch ein Aussageverweigerungsrecht hat, wenn K angeklagt wäre. (bin kein RA) V hätte es.
Auch die Schwester S von F wäre eine Schwägerin von V.
Die Tochter von S namens Q wäre die Nichte von F und seit der Heirat damit auch von V. Dies wäre eine Verschwägerung in niedrigerem Grad und damit evtl hinsichtlich Aussageverweigerung relevant. Aber Verwand sind sie alle, daher tendiere ich zu „Aussageverweigerungsrecht vorhanden“.

Da F aber die Stiefmutter von A ist, ist T auch die Stiefschwester von A. Es mag aus adoleszenten Trotzreaktionen sein, dass A das nicht anerkennen will, vor Gericht wird er damit aber keine Chance haben.
Fällt also alles unter Stiefgeschwister…und das war ja wohl die eigentliche Frage
Gruß Susanne

Stiefgeschwister sind m. W. im
dritten Grade miteinander verwandt

???

Stiefgeschwister sind überhaupt nicht miteinander verwandt.

Gruß
Nelly

Und noch eine Frage: ist A mit T gem. § 1590 BGB verschwägert?

Natürlich nicht.

Kannst du das auch näher erläutern??

„Natürlich nicht“ kann jeder schreiben.

Gruß
Nelly

Da F aber die Stiefmutter von A ist, ist T auch die
Stiefschwester von A. Es mag aus adoleszenten Trotzreaktionen
sein, dass A das nicht anerkennen will, vor Gericht wird er
damit aber keine Chance haben.

Ums Gericht geht es hier nicht.

Fällt also alles unter Stiefgeschwister…und das war ja wohl
die eigentliche Frage

Ja, sehe ich auch so, dass sie auf jeden Fall Stiefgeschwister sind.

Aber sind sie auch verschwägert?

"§ 1590
Schwägerschaft

(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. "

Der erste Satz ist klar, und daraus ergibt sich, dass Stiefkind (als Verwandter des Ehegatten) und Stiefelternteil miteinander verschwägert sind.

Nur den 2. Satz verstehe ich nicht. Könnte der bedeuten, dass Stiefgeschwister miteinander verschwägert sind?

Nochmal, es geht hier nicht um Gericht und Aussageverweigerung, sondern nur um Befriedigung meiner Neugier.

Gruß
Nelly

Stiefgeschwister sind m. W. im
dritten Grade miteinander verwandt

Stiefgeschwister sind überhaupt nicht miteinander verwandt.

Du hast natürlich recht und ja auch auf § 1590 BGB schon hingewiesen. Was an ihrem Zeugnisverweigerungsrecht (bei Verschwägerung bis zum zweiten Grad) allerdings nichts ändert.

Gruss
Schorsch