Da F aber die Stiefmutter von A ist, ist T auch die
Stiefschwester von A. Es mag aus adoleszenten Trotzreaktionen
sein, dass A das nicht anerkennen will, vor Gericht wird er
damit aber keine Chance haben.
Ums Gericht geht es hier nicht.
Fällt also alles unter Stiefgeschwister…und das war ja wohl
die eigentliche Frage
Ja, sehe ich auch so, dass sie auf jeden Fall Stiefgeschwister sind.
Aber sind sie auch verschwägert?
"§ 1590
Schwägerschaft
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. "
Der erste Satz ist klar, und daraus ergibt sich, dass Stiefkind (als Verwandter des Ehegatten) und Stiefelternteil miteinander verschwägert sind.
Nur den 2. Satz verstehe ich nicht. Könnte der bedeuten, dass Stiefgeschwister miteinander verschwägert sind?
Nochmal, es geht hier nicht um Gericht und Aussageverweigerung, sondern nur um Befriedigung meiner Neugier.
Gruß
Nelly